Fortbildungslehrgang für Sachkundige für AI-Arbeiten an Asbestzementprodukten nach TRGS 519 Anlage 5
Teilnehmer: Sachkundige im Umgang mit Asbestzement nach TRGS 519 Anlage 4 A
Durch die Gefahrstoff-Verordnung und der neuen TRGS 519 wird festgelegt, dass der Basislehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach TRGS 519 keine zeitlich unbegrenzte Sachkunde mehr darstellt. Vielmehr ist innerhalb von 6 Kalenderjahren nach Prüfungsdatum an einem eintägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen, um die Sachkunde für weitere 6 Jahre zu erhalten. Eine erneute Prüfung muss nicht abgelegt werden. Über die Teilnahme an dem Lehrgang erhalten Sie gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises eine Teilnehmerbestätigung als Ergänzung zu Ihrem Sachkundezeugnis. Voraussetzung ist, dass die Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Lehrgangsdauer betragen. Schwerpunkte des Fortbildungslehrgangs sind u. a.:
● Technische und Organisatorische Maßnahmen
● Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
● Persönliche Schutzausrüstung
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis der Sachkunde mit dem Basislehrgang, die der Anmeldung beizufügen ist.
Die Qualitätsinitiativen:
Der Crash-Kurs wird im Rahmen der Kampagne Meisterhaft als Fortbildungsmaßnahme in der 4-Sterne-Kategorie im Bereich Arbeitsschutz anerkannt und im Rahmen der Qualitätsinitiative BayernDach als ein Fortbildungstagewerk anerkannt. Für öbuv Sachverständige ergibt dieser Crash-Kurs 8 Weiterbildungspunkte. Der Nachweis erfolgt auf der Teilnahmebestätigung.
Referent: Wolfgang Werner, Ausbildungsleiter KPZ
Uhrzeit: 09.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
Durch die Gefahrstoff-Verordnung und der neuen TRGS 519 wird festgelegt, dass der Basislehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach TRGS 519 keine zeitlich unbegrenzte Sachkunde mehr darstellt. Vielmehr ist innerhalb von 6 Kalenderjahren nach Prüfungsdatum an einem eintägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen, um die Sachkunde für weitere 6 Jahre zu erhalten. Eine erneute Prüfung muss nicht abgelegt werden. Über die Teilnahme an dem Lehrgang erhalten Sie gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises eine Teilnehmerbestätigung als Ergänzung zu Ihrem Sachkundezeugnis. Voraussetzung ist, dass die Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Lehrgangsdauer betragen. Schwerpunkte des Fortbildungslehrgangs sind u. a.:
● Technische und Organisatorische Maßnahmen
● Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
● Persönliche Schutzausrüstung
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis der Sachkunde mit dem Basislehrgang, die der Anmeldung beizufügen ist.
Die Qualitätsinitiativen:
Der Crash-Kurs wird im Rahmen der Kampagne Meisterhaft als Fortbildungsmaßnahme in der 4-Sterne-Kategorie im Bereich Arbeitsschutz anerkannt und im Rahmen der Qualitätsinitiative BayernDach als ein Fortbildungstagewerk anerkannt. Für öbuv Sachverständige ergibt dieser Crash-Kurs 8 Weiterbildungspunkte. Der Nachweis erfolgt auf der Teilnahmebestätigung.
Referent: Wolfgang Werner, Ausbildungsleiter KPZ
Uhrzeit: 09.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr
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