Asbestzementlehrgang nach TRGS 519 nach Anlage 4A und Anlage 5
Teilnehmerkreis: Betriebsinhaber, -innen, Vorarbeiter, -innen, erfahrene Mitarbeiter, -innen
Für Arbeiten an Gebäuden mit Asbestzement-Produkten ist eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Insbesondere ist mindestens eine sachkundige Aufsichtsperson erforderlich, die während dem Umgang mit Asbestzement-Produkten auf der Baustelle ständig anwesend ist. Die Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang nach der TRGS 519 2.7 und Anlage 4 A und bestandener schriftlicher Prüfung nachgewiesen. Für die Tätigkeit auf der Baustelle ist zusätzlich die medizinische Eignung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 26 und G 1.2 erforderlich.
Es empfiehlt sich, einen Vertreter für die Aufsichtsperson ausbilden zu lassen bzw. als Unternehmer die erforderlichen Kenntnisse für die Kalkulation der Angebote, die Unterweisung der Mitarbeiter und dem Erstellen der erforderlichen Mitteilungen zu besitzen. Zur schriftlichen Prüfung werden nur Personen zugelassen, deren Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Lehrgangsdauer betragen. Für die Prüfung muss der Teilnehmer die deutsche Sprache lesen und schreiben können. Für das Bestehen müssen mindestens 75 % der möglichen Punkte erreicht werden. Das KPZ ist als Lehrgangsträger vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anerkannt. Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- und der BG BAU durchgeführt. Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für den Erhalt des Sachkundezeugnisses muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Das Sachkundezeugnis verfügt über eine Haltbarkeit von 6 Jahren ab Prüfungsdatum. Vor Ablauf dieser Frist sind die Kenntnisse in einem eintägigen Fortbildungslehrgang ohne Prüfung zu erneuern, so dass wiederum eine neue Haltbarkeit von 6 Jahren beginnt.
Die Qualitätsinitiativen:
Das Seminar wird im Rahmen der Kampagne Meisterhaft als Fortbildungsmaßnahme in der 4-Sterne-Kategorie im Bereich Arbeitsschutz anerkannt und im Rahmen der Qualitätsinitiative BayernDach als ein Fortbildungstagewerk anerkannt. Für öbuv Sachverständige ergibt dieser Crash-Kurs 17 Weiterbildungspunkte. Der Nachweis erfolgt auf der Teilnahmebestätigung
Refernt: Andreas Högn, Ausbilder KPZ
Uhrzeit: 08.15 - 17.00 Uhr bzw. 08.00 - 17.00 Uhr
Für Arbeiten an Gebäuden mit Asbestzement-Produkten ist eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Insbesondere ist mindestens eine sachkundige Aufsichtsperson erforderlich, die während dem Umgang mit Asbestzement-Produkten auf der Baustelle ständig anwesend ist. Die Sachkunde wird durch die Teilnahme an einem Lehrgang nach der TRGS 519 2.7 und Anlage 4 A und bestandener schriftlicher Prüfung nachgewiesen. Für die Tätigkeit auf der Baustelle ist zusätzlich die medizinische Eignung nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G 26 und G 1.2 erforderlich.
Es empfiehlt sich, einen Vertreter für die Aufsichtsperson ausbilden zu lassen bzw. als Unternehmer die erforderlichen Kenntnisse für die Kalkulation der Angebote, die Unterweisung der Mitarbeiter und dem Erstellen der erforderlichen Mitteilungen zu besitzen. Zur schriftlichen Prüfung werden nur Personen zugelassen, deren Fehlzeiten nicht mehr als 10 % der Lehrgangsdauer betragen. Für die Prüfung muss der Teilnehmer die deutsche Sprache lesen und schreiben können. Für das Bestehen müssen mindestens 75 % der möglichen Punkte erreicht werden. Das KPZ ist als Lehrgangsträger vom Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit anerkannt. Der Lehrgang wird in Zusammenarbeit mit der Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- und der BG BAU durchgeführt. Die Teilnehmer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für den Erhalt des Sachkundezeugnisses muss ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Das Sachkundezeugnis verfügt über eine Haltbarkeit von 6 Jahren ab Prüfungsdatum. Vor Ablauf dieser Frist sind die Kenntnisse in einem eintägigen Fortbildungslehrgang ohne Prüfung zu erneuern, so dass wiederum eine neue Haltbarkeit von 6 Jahren beginnt.
Die Qualitätsinitiativen:
Das Seminar wird im Rahmen der Kampagne Meisterhaft als Fortbildungsmaßnahme in der 4-Sterne-Kategorie im Bereich Arbeitsschutz anerkannt und im Rahmen der Qualitätsinitiative BayernDach als ein Fortbildungstagewerk anerkannt. Für öbuv Sachverständige ergibt dieser Crash-Kurs 17 Weiterbildungspunkte. Der Nachweis erfolgt auf der Teilnahmebestätigung
Refernt: Andreas Högn, Ausbilder KPZ
Uhrzeit: 08.15 - 17.00 Uhr bzw. 08.00 - 17.00 Uhr
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