Fremdfirmeneinsatz sicher organisieren
Fremdfirmen werden häufiger denn je eingesetzt, um eigenverantwortlich Aufgaben zu übernehmen. Eine gerichtsfeste Organisation der Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB trägt dazu bei, dass sich externe Unternehmen ohne Gefährdung im Unternehmen aufhalten und ihren Aufgaben nachgehen können. Hierbei kommt der Auswahl-, Sicherungs-, Einweisungs-, Koordinierungs- und Kontrollpflicht eine besondere Bedeutung zu, was im Berufsalltag unerlässlich ist. - Rechtsgrundlagen - Vertragsarten (Werkvertrag/Arbeitnehmerüberlassung) - Delegation von Pflichten, Regelung der Verantwortung - Maßnahmen beim Eintritt von Fremden in den eigenen Verantwortungsbereich - Betriebliche Organisation beim Einsatz von Fremdfirmen, Koordination - Aufgabenverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer - Gefährliche Arbeiten, Gefährdungsbeurteilung/schriftliche Arbeitsfreigaben in der Praxis - Häufige Fehler im Umgang mit Fremdfirmen - Umsetzung anhand von Beispielen aus der Praxis
Kontakt: bildung@bit-gendorf.de
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Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:| Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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| 01.01.2026 - 01.01.2028 |
Alte-Haupttor-Str. 2 84508 Burgkirchen |
Veranstaltungsstätte: Bildungsakademie Inn-Salzach Kontakt: bildung@bit-gendorf.de Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite. |
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