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Allgemeiner Integrationskurs (BAMF) - Wiederholerkurs

Wiederholungskurs umfasst 300 Unterrichtsstunden und hat zum Ziel, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu vermitteln. Für Teilnehmer, die vom Bundesamt zur Wiederholung zugelassen wurden, ist die erneute Teilnahme an der abschließenden Sprachprüfung DTZ nach Absolvieren der Wiederholungsstunden kostenfrei. Weitere Informationen auf unsere Webseite oder telefonisch unter: 08671 92475-0
Abschluß: Sonstige externe Prüfung
Fördermöglichkeiten: Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Zielgruppe: Dieses Angebot richtet sich an Migrant*innen.
Kontakt: info.altoetting@daa .de

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt laufend Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kurste Neuöttinger Straße 5
84503 Altötting

Abschluß: Sonstige externe Prüfung
Veranstaltungszeit(en): Mo - Fr 8:00 - 12:00; 25 UE in der Woche
Veranstaltungsstätte: Nebenstelle Altötting
Fördermöglichkeiten: Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen. Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Zielgruppe: Dieses Angebot richtet sich an Migranten.
Kontakt: info.altoetting@daa.de
Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite.