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Nachqualifizierung der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Sanitär- und Heizungshandwerk

Der Teilnehmer hat in der Prüfung die Sachkunde für Montage, Wartung und Instandsetzung elektrischer Einrichtungen von Steuerungen von Heizungsanlagen, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sowie Anlagen der Raumlufttechnik nachgewiesen. Er kennt die für die Montage, Wartung und Instandsetzung einschlägigen Vorschriften und hat ihre Kenntnisse in der Prüfung unter Beweis gestellt. Mit seinen Kenntnissen und Fertigkeiten ist er in der Lage und berechtigt, elektrisch betriebene Geräte, Antriebe und Steuerungen von SHK-Anlagen zu montieren und demontieren, an das vorhandene Elektroversorgungsnetz anzuschließen, in Betrieb zu nehmen, instand zu setzen (Austausch von Bauelementen) nach Herstellerangaben einzustellen und zu überprüfen. Er kann die vorgeschriebenen Messungen nach den VDE-Bestimmungen durchführen und die Prüfprotokolle eigenverantwortlich ausstellen und unterschreiben. Der Inhaber dieses Zertifikates ist verpflichtet, sich in diesem Fachbereich weiterzubilden. Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzung für eine Fachkraft und die in dem Zertifikat bescheinigte Qualifizierung ist hinfällig. In der Regel genügt eine Nachqualifizierung im Abstand von drei Jahren. Voraussetzung: Abgeschlossener Grundkurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" im SHK Handwerk
Zielgruppe: Alle Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten des SHK-Handwerks, deren Erstschulung höchstens drei Jahre zurückliegt. Wir bieten den Kurs allen Teilnehmern an, die den Abschluss der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten absolviert haben - egal bei welcher Institution.
Kontakt: kfarinetti@hwk-schwaben.de

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