Staatlich geprüfte(r) Sozialbetreuer(in) und Pflegefachhelfer(in)
Staatlich geprüfte Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer sind dazu befähigt, als qualifizierte Zweitkraft insbesondere in der Alten- und Behindertenhilfe, aber auch in der Familienhilfe mitzuarbeiten. Zu den wichtigsten Aufgaben eines Sozialbetreuers gehören:
- Grundpflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Beschäftigung
Die für die Sozialpflege ausgebildeten Kräfte zeichnet dabei aus, dass sie diese Aufgaben mit psychosozialer Kompetenz und Fachkenntnis ausführen. Dies bedeutet bei allen Tätigkeiten:
- Kontakt und Zuwendung zum betreuten Menschen
- Erkennen und Annehmen der individuellen Bedürfnisse des betreuten Menschen
- Förderung der Selbständigkeit des Menschen
- Selbständige Übernahme von Teilaufgaben
- Grundpflege
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Beschäftigung
Die für die Sozialpflege ausgebildeten Kräfte zeichnet dabei aus, dass sie diese Aufgaben mit psychosozialer Kompetenz und Fachkenntnis ausführen. Dies bedeutet bei allen Tätigkeiten:
- Kontakt und Zuwendung zum betreuten Menschen
- Erkennen und Annehmen der individuellen Bedürfnisse des betreuten Menschen
- Förderung der Selbständigkeit des Menschen
- Selbständige Übernahme von Teilaufgaben
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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14.07.2025 - 14.07.2028 |
Mindelheimer Straße 6 87700 Memmingen |
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