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Ausbildung zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen - berufsbegleitend

Zur Aufnahme in unsere Schule müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

1. Mittlere Reife bzw. Mittlerer Schulabschluss

2. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als
- Erzieherin / Erzieher
- Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger
- Kindergesundheits- und Krankenpflegerin / Kindergesundheits- und Krankenpfleger
- Sozialpädagogin / Sozialpädagoge
- Lehrerin / Lehrer

In Ausnahmefällen:
- Krankenschwester / Krankenpfleger (mit 7jähriger Tätigkeit im pädagogischen Bereich)
- Altenpflegerin / Altenpfleger (mit 7jähriger Tätigkeit im pädagogischen Bereich)

3. Nachweis einer einschlägigen einjährigen beruflichen Tätigkeit nach Abschluss der Berufsausbildung (Ausnahme Kranken- und Altenpflege).

4. Berufliche Tätigkeit in einem sozialen Arbeitsfeld, die es Ihnen ermöglicht, die Fachpraktische Ausbildung durchzuführen.


Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre bisherige Berufsausbildung als Voraussetzung anerkannt wird, rufen Sie uns doch einfach an.
Die Heilpädagogik ist eine spezialisierte Pädagogik für Menschen mit Beeinträchtigungen des Lernens und der Entwicklung.
Im Mittelpunkt heilpädagogischen Handelns stehen

- Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene mit Entwicklungsverzögerungen
- Menschen mit gravierenden und komplexen Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Störungen oder chronischen Krankheiten

Das breite Feld der Heilpädagogik bietet Arbeitsplätze in ambulanten, stationären und teilstationären Bereichen Sozialer Arbeit und in freier Praxis.

Die Ausbildung in Rummelsberg versteht Heilpädagogik als ganzheitliches pädagogisches Handeln auf der Grundlage einer wertgeleiteten Pädagogik.

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