Ausbildungen zur Pflegefachhelfer*in (1 Jahr) oder zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (m/w/d) (3 Jahre)
Ausbildungsbeginn
Ausbildungsbeginn ist stets der 1. September eines Jahres.
Ausbildungsdauer
3-jährige Ausbildung
2.100 Stunden Theorie in Blockform und
mind. 2.500 Stunden in der Praxis
Einsätze der praktischen Ausbildung
Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
400 Stunden
Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege (Altenpflege)
400 Stunden
Pflichteinsatz in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege
400 Stunden
Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege (Klinik)
400 Stunden
Pflichteinsatz in der Kinderpflege
120 Stunden
Pflichteinsatz in der Psychiatrie
120 Stunden
Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratung...)
80 Stunden
Zur freien Verteilung
80 Stunden
Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
500 Stunden
80-120 Stunden Nachtdienst ab dem 2. Ausbildungsjahr
Zugangsvoraussetzungen
Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
erfolgreicher Mittelschulabschluss mit anerkannter abgeschlossener Berufsausbildung
Gesundheitliche Eignung
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
für die Berufsausbildung und Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
im jeweiligen Schwerpunktbereich einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger für die praktische Ausbildung
Berufliche Perspektive
Der erfolgreiche Abschluss als staatlich anerkannte Pflegefachfrau / anerkannter Pflegefachmann (m/w/d) bietet Ihnen ein breites Einsatzspektrum in der Pflege (z. B. in Seniorenzentren, Psychiatrien, Kliniken und ambulanten Einrichtungen) und viele Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Ausbildungsbeginn ist stets der 1. September eines Jahres.
Ausbildungsdauer
3-jährige Ausbildung
2.100 Stunden Theorie in Blockform und
mind. 2.500 Stunden in der Praxis
Einsätze der praktischen Ausbildung
Orientierungseinsatz (erster Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
400 Stunden
Pflichteinsatz in der stationären Langzeitpflege (Altenpflege)
400 Stunden
Pflichteinsatz in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege
400 Stunden
Pflichteinsatz in der stationären Akutpflege (Klinik)
400 Stunden
Pflichteinsatz in der Kinderpflege
120 Stunden
Pflichteinsatz in der Psychiatrie
120 Stunden
Weitere Einsätze (z. B. Hospiz, Beratung...)
80 Stunden
Zur freien Verteilung
80 Stunden
Vertiefungseinsatz (letzter Einsatz beim Träger der praktischen Ausbildung)
500 Stunden
80-120 Stunden Nachtdienst ab dem 2. Ausbildungsjahr
Zugangsvoraussetzungen
Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
erfolgreicher Mittelschulabschluss mit anerkannter abgeschlossener Berufsausbildung
Gesundheitliche Eignung
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
für die Berufsausbildung und Berufsausübung erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
im jeweiligen Schwerpunktbereich einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger für die praktische Ausbildung
Berufliche Perspektive
Der erfolgreiche Abschluss als staatlich anerkannte Pflegefachfrau / anerkannter Pflegefachmann (m/w/d) bietet Ihnen ein breites Einsatzspektrum in der Pflege (z. B. in Seniorenzentren, Psychiatrien, Kliniken und ambulanten Einrichtungen) und viele Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
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