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Staatlich geprüfte/r Maschinenbautechniker/in - berufsbegleitend

'''Informationen für Teilzeit am Abend'''

Diese Form bietet den Vorteil, dass der Arbeitsplatz nicht aufgegeben werden muss.
Jeder Schüler/jede Schülerin kann sich somit prüfen, ob er/sie für diese Ausbildung geeignet ist. Die Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre bei reiner Teilzeitform, der Ausbildungsbeginn ist jeweils im September eines Jahres. Die Ferien richten sich nach der gültigen Ferienordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Maßgebend für die Ausbildung ist die Schulordnung für die zweijährige Fachschule in der jeweils gültigen Fassung.
Es fällt kein Schulgeld an, die Schule ist kostenfrei.

'''Aufnahmevoraussetzungen'''
Abschlusszeugnis der Berufsschule
Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist jedoch nicht erforderlich bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in der Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben. Solche Bewerber müssen andere gleichwertige Schulabschlusszeugnisse vorlegen.
Nachweis über eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
Eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
Bei Teilzeitunterricht kann diese spätere einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Fachschule abgeleistet werden.

'''Probezeit'''
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit.
Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. Eine Verlängerung der Probezeit (evtl. nachweisliche Erkrankung) ist möglich.
Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen des Schülers/ der Schülerin damit gerechnet werden muss, dass er/sie das Bildungsziel der Fachschule nicht erreicht.

'''Mittlerer Schulabschluss'''
Mit der Vorrückungserlaubnis in das 3. Schuljahr wird automatisch die Fachschulreife erworben.

'''Fachhochschulreifeprüfung'''
Absolventen der Technikerschule können den Nachweis der geforderten Standards für die Fachhochschulreifeprüfung erbringen, wenn mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Unterricht nachgewiesen werden. Im Fach Mathematik wird eine schriftliche Prüfung verlangt.

Anmeldungen werden bis zum Schuljahresende (in Ausnahmefällen bis zum 1. September) entgegengenommen, sofern nicht vorher schon ein Anmeldeschluss bekannt gegeben wurde (siehe Service/Termine).

Kein aktueller Termin wurde gefunden.