Staatlich geprüfter Elektrotechniker
Die Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker erfolgt im Vollzeitunterricht.
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre, der Ausbildungsbeginn ist jeweils im September eines Jahres. Die Ferien richten sich nach der gültigen Ferienordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Maßgebend für die Ausbildung ist die Schulordnung für die zweijährige Fachschule in der jeweils gültigen Fassung. Es fällt kein Schulgeld an, die Schule ist kostenfrei.
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschlusszeugnis der Berufsschule. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist jedoch nicht erforderlich bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben. Solche Bewerber müssen andere gleichwertige Schulabschlusszeugnisse vorlegen.
- Nachweis über eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.
- Eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
Anmeldung: Bei Interesse können Sie sich jetzt schon anmelden.
Auswahlverfahren
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Schüler aufgenommen werden können, findet ein Auswahlverfahren durch die Schule statt.
Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit.
Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. Eine Verlängerung der Probezeit (evtl. nachweisliche Erkrankung) ist höchstens um drei Monate möglich.
Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen des Schülers / der Schülerin damit gerechnet werden muss, dass er / sie das Bildungsziel der Fachschule nicht erreicht.
Mittlerer Schulabschluss
Mit der Vorrückungserlaubnis in das 2. Schuljahr wird automatisch die Fachschulreife erworben.
Fachhochschulreifeprüfung
Absolventen der Technikerschule können den Nachweis der geforderten Standards für die Fachhochschulreifeprüfung erbringen, wenn mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, Sozialkunde, Englisch und Mathematik im Unterricht nachgewiesen werden. Im Fach Mathematik wird eine schriftliche Prüfung verlangt.
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre, der Ausbildungsbeginn ist jeweils im September eines Jahres. Die Ferien richten sich nach der gültigen Ferienordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Maßgebend für die Ausbildung ist die Schulordnung für die zweijährige Fachschule in der jeweils gültigen Fassung. Es fällt kein Schulgeld an, die Schule ist kostenfrei.
Aufnahmevoraussetzungen
- Abschlusszeugnis der Berufsschule. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule ist jedoch nicht erforderlich bei Bewerbern, die bis zur Aufnahme in die Fachschule nicht zum Besuch der Berufsschule verpflichtet waren und diese auch nicht als Berufsschulberechtigte besucht haben. Solche Bewerber müssen andere gleichwertige Schulabschlusszeugnisse vorlegen.
- Nachweis über eine für die Ausbildungsrichtung einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.
- Eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr.
Anmeldung: Bei Interesse können Sie sich jetzt schon anmelden.
Auswahlverfahren
Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als Schüler aufgenommen werden können, findet ein Auswahlverfahren durch die Schule statt.
Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit.
Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. Eine Verlängerung der Probezeit (evtl. nachweisliche Erkrankung) ist höchstens um drei Monate möglich.
Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen des Schülers / der Schülerin damit gerechnet werden muss, dass er / sie das Bildungsziel der Fachschule nicht erreicht.
Mittlerer Schulabschluss
Mit der Vorrückungserlaubnis in das 2. Schuljahr wird automatisch die Fachschulreife erworben.
Fachhochschulreifeprüfung
Absolventen der Technikerschule können den Nachweis der geforderten Standards für die Fachhochschulreifeprüfung erbringen, wenn mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern Deutsch, Sozialkunde, Englisch und Mathematik im Unterricht nachgewiesen werden. Im Fach Mathematik wird eine schriftliche Prüfung verlangt.
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