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Gefahrgutfahrer/-innen - Auffrischungsschulung

Die Inhalte entsprechen denen der Erstschulung mit Schwerpunkt auf aktuellen Änderungen und Neuerungen: - Allgemeine Vorschriften - Gefahreneigenschaften - Dokumentation - Fahrzeug- und Beförderungsarten - Umschließungen/Ausrüstung - Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln - Durchführung der Beförderung mit praktischer Übung am Fahrzeug - Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Abschluß: Das Seminar schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Dauer: 30 Minuten) durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Sie verlängert im Erfolgsfall die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung um fünf Jahre.
Dozenten: Rosina Maamra
Voraussetzung: Am Prüfungstag noch gültige ADR-Schulungsbescheinigung. Die Auffrischungsschulung kann bis zu 12 Monate vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung besucht werden; für die Verlängerung bleibt dennoch das Ablaufdatum der vorhandenen Bescheinigung maßgebend. Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis, die zu den für den Gefahrguttransport vorgesehenen Fahrzeugen passen muss, erforderlich. Deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift.
Kontakt: rosina.maamra@dekra .com

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