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Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in

Das Sozialpädagogische Seminar schließt nach 2 Jahren mit der Prüfung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin/ zum staatlich anerkannten Kinderpfleger ab.
Es dient dem Kennenlernen sozialpflegerischer Tätigkeiten und damit der Berufsfindung.
Das Sozialpädagogische Seminar ist die Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher.

Seminar-Verkürzung
Unter folgenden Bedingungen kann das Sozialpädagogische Seminar auf ein Jahr verkürzt werden:
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife, einer fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife.
- Erfolgreicher Besuch der Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachoberschule der Ausbildungsrichtung Sozialwesen.
- Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, in dem mindestens sechs Monate an sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen verbracht wurden.
- Abgeleisteter Wehr- oder Ersatzdienst.

Seminar-Erlass
Unter folgenden Bedingungen kann das Sozialpädagogische Seminar erlassen werden:
- Bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) in (sozial)pädagogischer, rehabilitativer, pflegerischer Richtung, mit mindestens 10-jährigem schulischem Vorlauf.
- Nach einschlägiger beruflicher Tätigkeit von 4 Jahren

Kosten und Ausbildungsförderung
Schulgeld wird an der kommunalen Fachakademie Deggendorf nicht erhoben. Für Material, Besichtigungen, Exkursionen usw. sollten Sie einen jährlichen Betrag von 320 EUR einplanen. Für Unterkunft und Verpflegung sorgen Sie selbst.

Hauptstudium an der Fachakademie
(drittes und viertes Ausbildungsjahr)
- Die Ausbildung qualifiziert dazu, in verschiedenen Arbeitsfeldern wie Krippe, Kindergarten, Hort, Heim, Jugendarbeit, sonderpädagogischen Einrichtungen zu arbeiten.
- Durch Ableistung der Ergänzungsprüfung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Weiterqualifizierungsmöglichkeiten
- Mit dem Erwerb des Abschlusses Staatlich anerkannte Erzieherin ist der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verbunden.
- Durch Ableistung der Ergänzungsprüfung ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Berufspraktikum
(fünftes Ausbildungsjahr)
- Die Befähigung, sozialpädagogische Aufgaben vor allem in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe (z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Einrichtungen der Erziehungshilfe) / heilerziehungs-pflegerische Aufgaben in Einrichtungen der Heilerziehungspflege, wie Wohnheimen, Werkstätten und psychiatrische Einrichtungen für behinderte Menschen selbstständig und verantwortlich wahrzunehmen.
- Erworbene theoretische und methodische Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen eigenverantwortlich in der beruflichen Praxis anzuwenden, zu ergänzen und zu vertiefen, ihre berufliche Tätigkeit als Prozess wahrzunehmen, der selbständiges sozialpädagogisches / heilerziehungspflegerisches Handeln erfordert.
- Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team sowie mit anderen Fachkräften, eigene Reaktionsmuster und fachliche Einschätzungen überprüfen und eigenes Handeln begründen zu lernen.

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt jährlich St.-Erasmus-Straße 12
94469 Deggendorf
Abschluss:Staatlich anerkannter Kinderpfleger/Staatlich anerkannte Kinderpflegerin Kontakt: sekretariat@faks-deggendorf.de Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite.