Fortbildung für zusätzliche Betreuungskräfte in Pflegeheimen nach §43b, §53b SGB XI
Die Richtlinien nach § 53b, SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (genehmigte Neufassung durch das Bundesministerium für Gesundheit vom 23.11.2016) regeln die Fortbildung der oben genannten Zielgruppe wie folgt: „Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme, in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt.“.
'''Zielgruppe:'''
Einrichtungen und Institutionen, welche zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53c, SGB XI beschäftigen. Einzelpersonen, welche bereits eine Fortbildung nach § 53c, SGB XI absolviert haben.
'''Inhalte:'''
12.11.2021 + 13.11.2021: Kommunikation in Betreuungsarbeit: Tipps und Tricks nach den Methoden von Rosenberg und Feil, sowie der Systemischen Sichtweise
18.11.2021 + 19.11.2021: "Abschied nehmen, Trauer und Tod" sowie "Die häufigsten Krankheitsbilder in der Seniorenarbeit"
26.11.2021 + 27.11.2021: "Sturzprävention in Theorie und Praxis" sowie "Mir selbst etwas Gutes tun - Übungen für Körper und Seele"
'''Abschluss:'''
Teilnahmebescheinigung der Peters Bildungsgruppe
'''Zielgruppe:'''
Einrichtungen und Institutionen, welche zusätzliche Betreuungskräfte nach § 53c, SGB XI beschäftigen. Einzelpersonen, welche bereits eine Fortbildung nach § 53c, SGB XI absolviert haben.
'''Inhalte:'''
12.11.2021 + 13.11.2021: Kommunikation in Betreuungsarbeit: Tipps und Tricks nach den Methoden von Rosenberg und Feil, sowie der Systemischen Sichtweise
18.11.2021 + 19.11.2021: "Abschied nehmen, Trauer und Tod" sowie "Die häufigsten Krankheitsbilder in der Seniorenarbeit"
26.11.2021 + 27.11.2021: "Sturzprävention in Theorie und Praxis" sowie "Mir selbst etwas Gutes tun - Übungen für Körper und Seele"
'''Abschluss:'''
Teilnahmebescheinigung der Peters Bildungsgruppe
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