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Einbürgerungstest

Mit dem bundeseinheitlichen Einbürgerungstest sollen "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" nachgewiesen werden. Diese werden seit dem 01.09.2008 als zusätzliche Einbürgerungsvoraussetzung in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes verlangt. Es handelt sich dabei um einen Multiple-Choice-Test, der pro Frage vier Antwortmöglichkeiten vorgibt, von denen jeweils nur eine richtig ist. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, die von den Testteilnehmern im jeweiligen Bundesland spezifisch zu beantworten sind, wie zum Beispiel die Frage nach Landeswappen oder Landeshauptstadt.Die vhs Waldkraiburg ist berechtigt, diesen Test im Auftrag des Bundesministeriums des Inneren durchzuführen.Bitte beachten: die Anmeldung über Internet ist hier NICHT ausreichend! Wir benötigen zusätzlich Ihre Originalunterschrift auf dem Anmeldeformular für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.Bitte zum Test mitbringen: Pass oder amtliches AusweisdokumentAn- und Abmeldeschluss: 22.03.2019

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