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Prüfung Einbürgerungstest

Anmeldeschluss: 03. Juni 2019Die Anmeldung zum Einbürgerungstest ist nur persönlich möglich!Der Gesetzgeber sieht für die Einbürgerung einen Nachweis über die "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" vor. Die Einbürgerungsbewerber erhalten einen Testbogen mit 33 Fragen, bei 17 richtigen Antworten gilt der Test als bestanden. Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de (Stichwort Einbürgerungstest). Neben dem Einbürgerungstest müssen die Einbürgerungsbewerber auch ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Bitte halten Sie für nähere Informationen Rücksprache mit Ihrem zuständigen Ausländeramt.Anmeldeschluss: 03. Juni 2019Die Anmeldung zum Einbürgerungstest ist nur persönlich möglich!Informationen zum Test siehe S025p!

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