Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung und die Meisterprüfung Teil IV
Beruflich und pädagogisch qualifizieren und Verantwortung als Ausbilder übernehmen?
Ausbilder aller Wirtschaftsbereiche (mit Ausnahme der freien Berufe) haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.
Lehrgangsziele, Zielgruppe und Teilnehmervoraussetzungen
Das Hauptziel ist der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Durch den Vorbereitungslehrgang sollen die Teilnehmer die Voraussetzungen erlangen, die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) erfolgreich zu absolvieren. Damit werden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Die Weiterbildung richtet sich an Personen aus allen Wirtschaftsbereichen, die eine Ausbildertätigkeit aufnehmen möchten. Handwerker können zu einer Anerkennung des Teil IV der Meisterprüfung kommen, indem sie mit diesem Abschluss die Befreiung von Teil IV beantragen können. Im Meisterprüfungszeugnis wird dann der Passus “Befreit gem. §46 Abs. 1 HwO” stehen.
Rechtsgrundlagen und Lehrgangsabschluss
Mit der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 20. Juni 2023 zum Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung werden aktuelle Herausforderungen der Ausbildungspraxis wie Digitalisierung, Heterogenität und Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) kann hier abgerufen werden.
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung der SCC Akademie.
Lehrgangsstruktur und Zeitplan
Mit Blick auf die unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen erfolgt folgende Aufteilung der Lehrgangsdauer in Unterrichtsstunden (U-Std.):
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen: 15 % der U-Std.
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken: 20 % der U-Std.
- Ausbildung durchführen: 50 % der U-Std.
- Ausbildung abschließen: 15 % der U-Std.
Die Lehrgangsdauer beträgt insgesamt 115 Unterrichtsstunden. Darunter sind 90 U-Std. samstags als Distanzunterricht
(„synchrone Formate“) sowie 25 U-Std. als tutoriell angeleitete Selbstlernphasen („asynchrone Formate“).
Ausbilder aller Wirtschaftsbereiche (mit Ausnahme der freien Berufe) haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung nachzuweisen.
Lehrgangsziele, Zielgruppe und Teilnehmervoraussetzungen
Das Hauptziel ist der Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Durch den Vorbereitungslehrgang sollen die Teilnehmer die Voraussetzungen erlangen, die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) erfolgreich zu absolvieren. Damit werden die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne des § 30 des Berufsbildungsgesetzes nachgewiesen.
Die Weiterbildung richtet sich an Personen aus allen Wirtschaftsbereichen, die eine Ausbildertätigkeit aufnehmen möchten. Handwerker können zu einer Anerkennung des Teil IV der Meisterprüfung kommen, indem sie mit diesem Abschluss die Befreiung von Teil IV beantragen können. Im Meisterprüfungszeugnis wird dann der Passus “Befreit gem. §46 Abs. 1 HwO” stehen.
Rechtsgrundlagen und Lehrgangsabschluss
Mit der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung vom 20. Juni 2023 zum Rahmenplan der Ausbilder-Eignungsverordnung werden aktuelle Herausforderungen der Ausbildungspraxis wie Digitalisierung, Heterogenität und Nachhaltigkeit stärker berücksichtigt. Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) kann hier abgerufen werden.
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung der SCC Akademie.
Lehrgangsstruktur und Zeitplan
Mit Blick auf die unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen erfolgt folgende Aufteilung der Lehrgangsdauer in Unterrichtsstunden (U-Std.):
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen: 15 % der U-Std.
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken: 20 % der U-Std.
- Ausbildung durchführen: 50 % der U-Std.
- Ausbildung abschließen: 15 % der U-Std.
Die Lehrgangsdauer beträgt insgesamt 115 Unterrichtsstunden. Darunter sind 90 U-Std. samstags als Distanzunterricht
(„synchrone Formate“) sowie 25 U-Std. als tutoriell angeleitete Selbstlernphasen („asynchrone Formate“).
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
---|---|---|---|
31.05.2025 - 26.07.2025 |
550 € zzgl. Teilnehmerunterlage, wenn zum Verbleib erwünscht |
Pfarrer-Settele-Weg 2 86465 Heretsried |
Buchung über Seminarausschreibung vornehmen! |
30.08.2025 - 25.10.2025 |
550 € zzgl. Teilnehmerunterlage, wenn zum Verbleib erwünscht |
Pfarrer-Settele-Weg 2 86465 Heretsried |
Buchung über Seminarausschreibung vornehmen! |