Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte
Elektrofachkräfte müssen mindestens einmal pro Jahr, Auszubildende sogar halbjährlich, unterwiesen werden.
Die jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte ist eine Unternehmerpflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 1.
Lehrgangsziele, Zielgruppe und Teilnehmervoraussetzungen
Durch den Lehrgang
- erfüllen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihre Unterweisungspflicht und entsprechen damit den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 § 4, 7.
- sind Sie mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut und wissen, wie Sie sich in elektrischen Anlagen verhalten müssen.
- können Sie die fünf Sicherheitsregeln anwenden.
- erhalten Sie wichtige Verhaltenshinweise für den Fall elektrischer Unfälle und
- werden über aktuelle Änderungen in den Normen und Vorschriften informiert.
Die Weiterbildung richtet sich an Elektrofachkräfte (EFK) und verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) mit gültigem Zertifikat und zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen und Lehrgangsabschluss
Die Schulung ist mindestens jährlich durchzuführen und muss von der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) überwacht werden. Diese Pflicht zur Unterweisung betrifft alle Personen, die im Bereich der Elektrotechnik arbeiten.
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung der SCC Akademie als einen rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde.
Lehrgangsstruktur und Zeitplan
Das Ziel der Elektrosicherheitsunterweisung besteht darin, potenzielle Gefahren im Bereich der Elektrizität frühzeitig zu identifizieren und dadurch schwere Stromunfälle zu verhindern. In dieser jährlichen Schulung informieren wir Sie anhand von realen Unfallbeispielen über Risiken bei der Arbeit mit elektrischen Anlagen und Geräten. Dies umfasst vor allem die richtige Auswahl von Schutzmaßnahmen, den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und die korrekte Befolgung der fünf Sicherheitsregeln. Zusätzlich erhalten Sie aktuelle Informationen zu Neuerungen und Änderungen in den Normen und Vorschriften sowie praktische Ratschläge für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100.
Die Unterweisung umfasst 8 Unterrichtsstunden (U-Std.) von 08:00 bis 16:00 Uhr:
- Neuerungen und Änderungen in Normen und Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1 – Pflichten der Beschäftigten und PSA
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Errichten und Ändern von Niederspannungsanlagen bis 1000 V AC
- Anforderungen an elektrotechnisches Fachpersonal gemäß DIN VDE und DGUV
- Verhalten bei Störungen oder Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Technische, – organisatorische, -persönliche Schutzmaßnahmen (TOP)
- Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stroms
- Anwendung und Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln
- Wichtige Hinweise zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Unfallbeispiele aus der Praxis
- Verhalten bei Elektrounfällen
- Erfahrungsaustausch
Die Pausenzeiten sind 10:00 bis 10:15 Uhr, 11:45 – 12:15 Uhr und 14:00 – 14:15 Uhr.
Die jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte ist eine Unternehmerpflicht gemäß Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV, DIN VDE 0105-100 und DGUV Vorschrift 1.
Lehrgangsziele, Zielgruppe und Teilnehmervoraussetzungen
Durch den Lehrgang
- erfüllen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihre Unterweisungspflicht und entsprechen damit den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 § 4, 7.
- sind Sie mit den Gefahren des elektrischen Stroms vertraut und wissen, wie Sie sich in elektrischen Anlagen verhalten müssen.
- können Sie die fünf Sicherheitsregeln anwenden.
- erhalten Sie wichtige Verhaltenshinweise für den Fall elektrischer Unfälle und
- werden über aktuelle Änderungen in den Normen und Vorschriften informiert.
Die Weiterbildung richtet sich an Elektrofachkräfte (EFK) und verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK) mit gültigem Zertifikat und zeitnaher beruflicher Tätigkeit.
Rechtsgrundlagen und Lehrgangsabschluss
Die Schulung ist mindestens jährlich durchzuführen und muss von der verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) überwacht werden. Diese Pflicht zur Unterweisung betrifft alle Personen, die im Bereich der Elektrotechnik arbeiten.
Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebestätigung der SCC Akademie als einen rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde.
Lehrgangsstruktur und Zeitplan
Das Ziel der Elektrosicherheitsunterweisung besteht darin, potenzielle Gefahren im Bereich der Elektrizität frühzeitig zu identifizieren und dadurch schwere Stromunfälle zu verhindern. In dieser jährlichen Schulung informieren wir Sie anhand von realen Unfallbeispielen über Risiken bei der Arbeit mit elektrischen Anlagen und Geräten. Dies umfasst vor allem die richtige Auswahl von Schutzmaßnahmen, den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung und die korrekte Befolgung der fünf Sicherheitsregeln. Zusätzlich erhalten Sie aktuelle Informationen zu Neuerungen und Änderungen in den Normen und Vorschriften sowie praktische Ratschläge für den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100.
Die Unterweisung umfasst 8 Unterrichtsstunden (U-Std.) von 08:00 bis 16:00 Uhr:
- Neuerungen und Änderungen in Normen und Vorschriften
- DGUV Vorschrift 1 – Pflichten der Beschäftigten und PSA
- DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- Errichten und Ändern von Niederspannungsanlagen bis 1000 V AC
- Anforderungen an elektrotechnisches Fachpersonal gemäß DIN VDE und DGUV
- Verhalten bei Störungen oder Schäden an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Technische, – organisatorische, -persönliche Schutzmaßnahmen (TOP)
- Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stroms
- Anwendung und Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln
- Wichtige Hinweise zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- Unfallbeispiele aus der Praxis
- Verhalten bei Elektrounfällen
- Erfahrungsaustausch
Die Pausenzeiten sind 10:00 bis 10:15 Uhr, 11:45 – 12:15 Uhr und 14:00 – 14:15 Uhr.
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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21.07.2025 |
399 € zzgl. Teilnehmerunterlage, wenn zum Verbleib erwünscht inkl. Getränkepauschale – profitieren Sie von der Pauschale zur Verpflegung, wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers unterwegs sind. |
Hauptstraße 15 86465 Heretsried |
Buchung über Seminarausschreibung vornehmen! |
06.10.2025 |
399 € zzgl. Teilnehmerunterlage, wenn zum Verbleib erwünscht inkl. Getränkepauschale – profitieren Sie von der Pauschale zur Verpflegung, wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers unterwegs sind. |
Hauptstraße 15 86465 Heretsried |
Buchung über Seminarausschreibung vornehmen! |