Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen inkl. Qualifizierung zur ...
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson (160 UE) gem. Vorgaben des Bundesverbands für Kindertagespflege - Alles rund um die Kindertagespflege - Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege - Erziehungspartnerschaft - Entwicklungspsychologische Grundlagen - Kindliche Ernährung - Bildungsauftrag in der Kindertagespflege - Kinder und Medien - Säuglingspflege und Kindergesundheit Erste-Hilfe bei Kindernotfällen (10 UE) EDV und Digitales Arbeiten (40UE) - Umgang mit MS Office Word, Excel, Powerpoint, Outlook - Informationssuche im Internet - Umgang mit virtuellen Lernsystemen (MS Teams, adobe connect ect. ) - Ordnerstruktur, Ablagefunktionen) Ergänzende berufsrelevante Inhalte (80 UE) - Sicherheit und Unfallschutz am Arbeitsplatz - Gesprächsführung - Teamarbeit - Motivationsstärkende Strategien - Umgang mit Stress und Konflikten - Dokumentation - Lernmethoden – Lernen lernen - Planung und Vorbereitung der betrieblichen Lernphasen Qualifizierung Assistenzkraft (40 UE - digital) gem. Vorgaben des Bayerischen Staatinstituts für Frühpädagogik (IFP), durchgeführt von ausgebildeten Multiplikator*innen - Rechtliche Rahmenbedingungen - Reflexion der pädagogischen Haltung - Die kindliche Entwicklung verstehen - Bildungsprozesse im Alltag begleiten Praktikum (160 Std.) Das Praktikum findet in einer Kindertageseinrichtung in Teilzeit statt. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen praxisorientiert zu vertiefen und die Chance auf eine langfristige Beschäftigung in der Einrichtung zu erhöhen.
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: Menschen mit Berufsabschluss Arbeitssuchende Berufsrückkehrer*innen Menschen ohne Berufsabschluss
Voraussetzung: - Ein hohes Maß an sozialem Engagement - Ein polizeilich einwandfreies Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis - Sprachniveau B2 oder einen deutschen Schulabschluss - Für die erfolgreiche Teilnahme ist nach Abschluss des ersten Bausteins \"Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson\" die Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Pflegeerlaubnis §43 SGB VIII durch das zuständige Jugendamt einzuholen.
Kontakt: fbw-sw@bfz.de
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: Menschen mit Berufsabschluss Arbeitssuchende Berufsrückkehrer*innen Menschen ohne Berufsabschluss
Voraussetzung: - Ein hohes Maß an sozialem Engagement - Ein polizeilich einwandfreies Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis - Sprachniveau B2 oder einen deutschen Schulabschluss - Für die erfolgreiche Teilnahme ist nach Abschluss des ersten Bausteins \"Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson\" die Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Pflegeerlaubnis §43 SGB VIII durch das zuständige Jugendamt einzuholen.
Kontakt: fbw-sw@bfz.de
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