Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3, §3(1) besagt: \\\"Der Unternehmer muss sicherstellen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elektrotechnischen Vorschriften errichtet, geändert und instand gehalten werden.\\\"
Da in vielen Betrieben keine Elektrofachkraft ständig verfügbar ist, können elektrotechnisch unterwiesene Personen einfache Wartungsmaßnahmen oder Prüfungen gemäß festgelegter Verfahren durchführen.
Besuchen Sie diesen Kurs gern auf unserer Webseite: [[https://technikon-akademie.de/lehrgaenge/eup-elektrotechnisch-unterwiesene-person-grundeinweisung]]
Da in vielen Betrieben keine Elektrofachkraft ständig verfügbar ist, können elektrotechnisch unterwiesene Personen einfache Wartungsmaßnahmen oder Prüfungen gemäß festgelegter Verfahren durchführen.
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