Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten: Aufrechterhaltung der Qualifikation
Das Ziel besteht darin, die erworbenen Kenntnisse aus dem Lehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten DGUV-3 regelmäßig aufzufrischen und zu aktualisieren. Dieser Lehrgang muss jährlich absolviert werden, um im Schadensfall bei der Inbetriebnahme oder Instandhaltung elektrischer Anlagen eine rechtliche Absicherung zu gewährleisten. Ohne entsprechende Teilnahmebestätigung besteht keine rechtliche Absicherung im Schadensfall.
Besuchen Sie diesen Kurs gern auf unserer Webseite: [[https://technikon-akademie.de/lehrgaenge/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten-aufrechterhaltung-der-qualifikation]]
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