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Betreuungskraft nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI

Qualifizierung zur Betreuungskraft nach den Richtlinien §§ 43b, 53c SGB XI (Teilzeit)
*Basiskurs
*Orientierungspraktikum
*4-wöchiges Praktikum
*Aufbaukurs

Voraussetzungen:
*Interesse für sozialpflegerische Berufe
*Gesundheitliche Eignung
*Ausreichende Deutschkenntnisse
*Ggf. wird ein polizeiliches Führungszeugnis vom Praktikumsbetrieb verlangt.

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