Grundlehrgang Abfallbeauftragte/r & Leitung Entsorgungsfachbetrieb
Erwerb der Fachkunde gemäß § 9 AbfBeauftrV, § 9 EfbV und §§ 4, 5 AbfAEV - behördlich anerkannte Schulung
Als Betriebsbeauftragte für Abfall und als Leitung eines Entsorgungsfachbetriebes darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderliche Fachkunde besitzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV, § 9 Abs. 2 Nr.3 der EfbV). Gleiches gilt für den Anzeige- und Erlaubnispflichtigen nach §§ 4 und 5 AbfAEV.
Dazu benötigen sie grundlegende Kenntnisse des Abfallrechts und der Abfalltechnik. Denn sie sind verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der
abfallrechtlichen Vorgaben in ihrem Betrieb: Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG und seinen zahlreichen untergeordneten Regelwerken und
Verwaltungsvorschriften sind davon u. a. betroffen: die einschlägigen Bestimmungen des Immissions-, Boden-, Wasser- und Arbeitsschutzes, des Gefahrgut-,
Chemikalien- und Baurechts, der VerpackungsVO und des ElektroG, von EU- und internationale Abkommen zur Abfallverbringung sowie Aspekte der betrieblichen Haftung.
Das sind komplexe und anspruchsvolle Aufgaben, die neben einem umfassenden rechtlichen und technischen Fachwissen auch klare Hinweise und Tipps von
erfahrenen Experten aus der Praxis bedürfen, damit eine reibungslose Umsetzung im Betrieb gelingt.
Der Grundlehrgang Abfallrecht kompakt vermittelt genau diese Fachkunde. Klar strukturierte Inhalte geben den erforderlichen Überblick. Die Sachverhalte sind fundiert aufbereitet und vermitteln verständlich alle relevanten Details. So sind die Teilnehmenden bestens für die Herausforderungen ihrer verantwortungsvollen Position gewappnet.
Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen (alle relevanten Rechtsgebiete, Abfallrechtliche Überwachung, Vorschriften der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung)
- Kenntnisse der Abfalltechnik
- Praxis des Abfallbeauftragten: Rechte und Pflichten, AbfallBeauftrV
- Praxis einer verantwortlichen Person eines Entsorgungsfachbetriebes: Rechte und Pflichten, EfbV
- Erfolgskontrolle als Multiple-Choice-Test
Zielgruppe:
Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion eines Betriebsbeauftragten für Abfall in Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG wahrnehmen sollen, sowie an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben (§ 2 EfbV), in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen gemäß §2 ABfAEV.
Sowie an Betriebsbeauftragte für Abfall, Betriebsleiter/innen, Verwaltungsleiter/innen in staatlichen, städtischen und privaten Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, Mitarbeiter/innen größerer Arztpraxen und medizinischer Laboreinrichtungen.
Nähere Informationen zum Lehrgang sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie auf unserer Website unter INFOS
Als Betriebsbeauftragte für Abfall und als Leitung eines Entsorgungsfachbetriebes darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben
erforderliche Fachkunde besitzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV, § 9 Abs. 2 Nr.3 der EfbV). Gleiches gilt für den Anzeige- und Erlaubnispflichtigen nach §§ 4 und 5 AbfAEV.
Dazu benötigen sie grundlegende Kenntnisse des Abfallrechts und der Abfalltechnik. Denn sie sind verantwortlich für die Einhaltung und Umsetzung der
abfallrechtlichen Vorgaben in ihrem Betrieb: Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG und seinen zahlreichen untergeordneten Regelwerken und
Verwaltungsvorschriften sind davon u. a. betroffen: die einschlägigen Bestimmungen des Immissions-, Boden-, Wasser- und Arbeitsschutzes, des Gefahrgut-,
Chemikalien- und Baurechts, der VerpackungsVO und des ElektroG, von EU- und internationale Abkommen zur Abfallverbringung sowie Aspekte der betrieblichen Haftung.
Das sind komplexe und anspruchsvolle Aufgaben, die neben einem umfassenden rechtlichen und technischen Fachwissen auch klare Hinweise und Tipps von
erfahrenen Experten aus der Praxis bedürfen, damit eine reibungslose Umsetzung im Betrieb gelingt.
Der Grundlehrgang Abfallrecht kompakt vermittelt genau diese Fachkunde. Klar strukturierte Inhalte geben den erforderlichen Überblick. Die Sachverhalte sind fundiert aufbereitet und vermitteln verständlich alle relevanten Details. So sind die Teilnehmenden bestens für die Herausforderungen ihrer verantwortungsvollen Position gewappnet.
Inhalte:
- Rechtliche Rahmenbedingungen (alle relevanten Rechtsgebiete, Abfallrechtliche Überwachung, Vorschriften der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung)
- Kenntnisse der Abfalltechnik
- Praxis des Abfallbeauftragten: Rechte und Pflichten, AbfallBeauftrV
- Praxis einer verantwortlichen Person eines Entsorgungsfachbetriebes: Rechte und Pflichten, EfbV
- Erfolgskontrolle als Multiple-Choice-Test
Zielgruppe:
Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion eines Betriebsbeauftragten für Abfall in Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG wahrnehmen sollen, sowie an verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben (§ 2 EfbV), in Betrieben zur Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen sowie Händler und Makler von gefährlichen Abfällen gemäß §2 ABfAEV.
Sowie an Betriebsbeauftragte für Abfall, Betriebsleiter/innen, Verwaltungsleiter/innen in staatlichen, städtischen und privaten Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, Mitarbeiter/innen größerer Arztpraxen und medizinischer Laboreinrichtungen.
Nähere Informationen zum Lehrgang sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie auf unserer Website unter INFOS
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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24.11.2025 - 28.11.2025 |
1590 € |
Alter Postweg 101 86159 Augsburg |
Uhrzeit: 9:00 bis 16:30 Uhr Ort: Alter Postweg 101, 86159 Augsburg Referenten: Maximilian Schulte & Nikolai Krawielitzki Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: INFOS |