Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste
"Veranstaltungsform: Vollzeit, Theorie und Hintergründe (Unfallgeschehen Unterweisung Definition Befähigte Person"") Rechtsgrundlagen, Normen und Vorschriften Bauarten Leitern, Tritte und Fahrgerüste Sicherheitsgerechter Umgang/bestimmungsgemäße Verwendung Prüfung und Dokumentation in der Praxis Reparaturmöglichkeiten, fachgerechte Reparatur Workshop: Vertiefung der Sachkunde """
Zielgruppe: Unternehmer, Arbeitgeber und Beschäftigte, die technische Arbeitsmittel wie Leitern, Tritte und Fahrgerüste gemäß der Betriebssicherheitsverordnung bereitstellen, benutzen und damit zu deren Prüfung verpflichtet sind
Voraussetzung: Befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung können Personen werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation, vorzugsweise im technischen Bereich, aufweisen (BetrSichV, § 2 (7). Weiterhin muss die bef
Kontakt: adrian.frosch@schwaben.ihk.de
Zielgruppe: Unternehmer, Arbeitgeber und Beschäftigte, die technische Arbeitsmittel wie Leitern, Tritte und Fahrgerüste gemäß der Betriebssicherheitsverordnung bereitstellen, benutzen und damit zu deren Prüfung verpflichtet sind
Voraussetzung: Befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung können Personen werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation, vorzugsweise im technischen Bereich, aufweisen (BetrSichV, § 2 (7). Weiterhin muss die bef
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