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Vorsorge durch Vollmacht

Dr. Quirin Ullmann Die Begriffe "Vorsorge-" und "Generalvollmacht" sowie "Betreuungs-" und "Patientenverfügung" sind geläufig. Aber was wird darunter verstanden und wie kann man entsprechende Vollmachten und Verfügungen rechtlich wirksam errichten? Nicht nur im Alter ist es wichtig, Vorsorge für den Fall getroffen zu haben, in dem man nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Vollmachten können sicherstellen, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche auch dann noch gelten, wenn man diese nicht mehr selbst umsetzen und/oder äußern kann. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Testamentsvollstrecker (AGT), Lehrbeauftragter an der Hochschule Augsburg
Voraussetzung: keine
Kontakt: sekretariat@annahof-evangelisch.de

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