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VERSCHOBEN AUF 23.06: Gott im Grundgesetz

Drs. Siebo M. H. Janssen Die Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland beginnt mit dem Satz "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..." Bei ihrer Vereidigung verwenden einige Minister:innen die Formel: "So wahr mir Gott helfe". Solche Gottesbezüge in einem säkularen, sich religiös neutral verstehenden, pluralistischen Staat fallen auf. Handelt es sich um unangebrachte Verankerungen des Christlichen, damit um verunglückte Sprechakte? Oder umgekehrt um wichtige Hinweise auf die Relativität aller staatlichen Macht, also um sinnvolle Demutsformeln? Der Referent befragt verschiedene Verfassungen der Deutschen Geschichte (1849, 1871, 1919, 1949), der europäischen Nachbarstaaten und die - gescheiterte - europäische Verfassung. Welche geschichtlichen Umstände führten entweder zur Ablehnung oder zur Implementierung der Gottesformel? Welche Gründe waren leitend? Welche Möglichkeiten gibt es, einen solchen Gottesbezug zu interpretieren? ALTE VERSUCHE: Verantwortung vor Gott? Sinn und Unsinn eines Gottesbezugs in Verfassungen säkularer Staaten "So wahr mir Gott helfe!" Überholter verunglückter Sprechakt oder auch säkular notwendige Demutsformel Weshalb und wozu eine Gottesformel im Amtseid bzw. ein Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes? "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ..." Historiker, Politikwissenschaftler, Institut für Deutschlandforschung. Interdisziplinärer Arbeitskreis für Deutschland- und Europastudien, Ruhr-Universität Bochum
Voraussetzung: keine
Kontakt: sekretariat@annahof-evangelisch.de

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