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Elektrofachkraft in der Industrie

Die Elektrofachkraft ist befugt und befähigt im laufenden Betrieb eigenständig in die laufenden Prozesse einzugreifen: Aufbau, warten, instandhalten, reparieren und ändern von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen Maschinensteuerungen programmieren Änderungen von Maschinensteuerungen einpflegen Programme dokumentieren Prüfungen aller elektrischen Geräte nach DIN VDE Fachgerechte Sicherheitsbeurteilung von elektrischen Anlagen Gefahrenbeurteilung in Büros und Produktionsanlagen durchführen
Voraussetzung: Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Prüfung a) einen Abschluss in einem technischen Ausbildungsberuf nachweisen kann oder b) wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft darlegen kann, dass er Kenntnisse und Fe
Kontakt: dieter.krnavek@schwaben .ihk.de

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