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Berufssprachkurs mit Zielsprachniveau B1

Der Kurs B1 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Weitere Informationen auf unsere Webseite oder telefonisch unter: 08031 809805-0
Abschluß: Sonstige externe Prüfung
Fördermöglichkeiten: Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos. Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind - Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben; - Auszubildende; - Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 Euro oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 Euro nicht übersteigt. Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Zielgruppe: Dieses Angebot richtet sich an Migrant*innen.
Kontakt: info.rosenheim@daa.de

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