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Weiterbildung Praxisanleiter*in

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurde der Grundstein für eine Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen gelegt.
Die Teilnehmer*innen der Weiterbildung erhalten die Fähigkeit und Bereitschaft zu einem theoriegeleiteten, erfahrungsoffenen und
verantwortlichen Handeln im pädagogischen Feld der Praxisanleitung mit ihrem doppelten Handlungsbezug von Pflege und Pädagogik.
Die Weiterbildung setzt am pädagogischen Selbstverständnis und an der pädagogischen Haltung der Praxisanleiter*innen an.
Lehrende und Lernende treffen sich im Bildungs- und Lernprozess als Partner*innen.

Inhalte:
1) In der Praxisanleitung auf ethischer sowie pflege- und bezugswissenschaftlicher Basis handeln
2) Professionelle Identität entwickeln
3) Lernen
4) Lehr- Lernprozesse in der Praxisanleitung gestalten davon 16 UE Hospitation bei ausgebildeter Praxisanleitung
5) Praxisprojekte planen und durchführen
6) Formative und summative Bewertungen sowie praktische Prüfungen gestalten

Voraussetzungen/ Zielgruppen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach §1, § 58 oder§ 64 Pflegeberufegesetz (PflBG)
und eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr bis zum Abschluss der Weiterbildung

Termine auf Anfrage

1.950,- € inkl. Lehrmaterial und Prüfungsgebühr

Kontakt: postfach@bap-passau .de

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