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Qualifizierung staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in

Berufsbezogene Themen  - Pädagogik und Psychologie  - Ökologie /Gesundheitslehre und Gesundheitserziehung  - Sozial- und Berufskunde  - Mathematische und naturwissenschaftliche Erziehung  - Praxis- und Methodenlehre, Medienerziehung - Hauswirtschaftliche Erziehung  - Säuglingspflege  - Rechtskunde  - Werkerziehung und Gestaltung  - Musik und Musikerziehung   - Sport- und Bewegungserziehung  - Sozialpädagogische Praxis  - Deutsch/Kommunikation  - Religionslehre und -pädagogik / ethische Erziehung  Zusatzmodul bei Bedarf  - Bewerbungstraining inklusive Jobbörse - Berufsbezogenes Deutsch in der Kinderpflege 
Abschluß: Teilnahmebescheinigung, Prüfung vor der zuständigen Kammer
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: - Für die Zulassung zur Prüfung muss zum Anmeldetermin bei der Berufsfachschule nachgewiesen werden (vgl. § 71 III BFSO) - Nachweis von Kenntnissen und Fertigkeiten, die denen der Ausbildung an der Berufsfachschule für Kinderpflege gleichwertig sind. Hierfür müssen mindestens 800 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung wie Kinderkrippe, Kindergarten, Hort oder Häuser für Kinder nachgewiesen werden. - Erfolgreicher Mittelschulabschluss, bei ausländischen Schulabschlüssen muss die Anerkennung entsprechend vorliegen. - Persönliche Eignung nachgewiesen durch ein erweitertes Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung. - Vollendung des 21. Lebensjahres - Nachweis von hinreichenden Deutschkenntnissen in Wort und Schrift für Bewerberinnen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch
Kontakt: info@bbw.de

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