Vorbereitung auf die Anerkennungsprüfung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/in
- Entwicklung und Bildung fördern - Erziehung und Betreuung gestalten - Berufliches Handeln fundieren - Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben - Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln - Deutsch - Forschen und Experimentieren - Musik und Musikerziehung - Sport und Bewegungserziehung Sie erhalten von uns die notwendigen Lernmittel. Prüfung Als externer Prüfling werden Sie nach Beendigung des Lehrgangs in allen Fächern eine schriftliche bzw. praktische Prüfung an einer Fachschule für Sozialpädagogik ablegen. Nach erfolgreicher Beendigung des Anerkennungsjahrs (in Vollzeit) wird der Abschluss des/ der staatlich anerkannten Erziehers/-in durch die Fachschule verliehen.
Abschluß: Prüfung vor der zuständigen Kammer
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: - Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzungszeugnis in die Klasse 11 oder gleichwertiger Bildungsstand - erfoglreicher Besuch des Berufskollegs für Praktikanten mit der Note befriedigend - Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder 1-jährige Berufsausbildung im sozialen oder pflegerischen Bereich anderer Bundesländer - 2-jährige Berufsausbildung mit sozialpädagogischer Ausrichtung - 3-jährige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind bzw. mindestens 3-jährige vollzeitliche Tätigkeit als Tagesmutter - 3-jährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Prüfung der Voraussetzungen durch das Regierungspräsidium Tübingen vorab durch das bfz.
Kontakt: info@bbw.de
Abschluß: Prüfung vor der zuständigen Kammer
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: - Fachschulreife, Realschulabschluss, Versetzungszeugnis in die Klasse 11 oder gleichwertiger Bildungsstand - erfoglreicher Besuch des Berufskollegs für Praktikanten mit der Note befriedigend - Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder 1-jährige Berufsausbildung im sozialen oder pflegerischen Bereich anderer Bundesländer - 2-jährige Berufsausbildung mit sozialpädagogischer Ausrichtung - 3-jährige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind bzw. mindestens 3-jährige vollzeitliche Tätigkeit als Tagesmutter - 3-jährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Prüfung der Voraussetzungen durch das Regierungspräsidium Tübingen vorab durch das bfz.
Kontakt: info@bbw.de
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