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Yoga Lehrer

Die Ausbildung umfasst 550 Unterrichtsstunden und ist in 2 Abschnitte eingeteilt.
Sie lehnt sich an die Richtlinien des BDY an (Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland)
Der 1. Ausbildungsabschnitt umfasst 300 Unterrichtseinheiten (UE).
Nach diesen 300 Stunden findet für alle Teilnehmer die erste Yogalehrerprüfung statt. Berits nach dieser Zwischenprüfung erhalten Sie von der Kriya-Yoga-Akademie ein Zeugnis mit dem Titel "Yogaleher/in.
Der Vorteil dieser Zwischenprüfung nach 300 UE liegt darin, dass Lernstoff und Prüfungsdruck nicht so groß sind, wie wenn Sie über den ganzen Stoff der 550 UE geprüft werden würden. Mit diesem Zeugnis könnten Sie schon Ihre ersten Unterrichtsstunden starten.
Entspannt gehen Sie nun den 2. Ausbildungsabschnitt an.
Dieser 2. Ausbildungsabschnitt umfasst weitere 250 Unterrichtseinheiten. Nach diesen weiteren 250 UE (insgesamt also 550 UE) absolvieren Sie die zweite Yogalehrerprüfung, nun mit ärztlicher Prüfung.
Vorteile der Ausbildung mit 550 Stunden:
Die Ausbildung an der Kriya-Yoga-Akademie mit 550 Stunden gewährleistet Ihnen ein umfassende Ausbildung.
Oftmals werden Ausbildungen mit nur 200, 250 oder 300 Stunden angeboten. Das mag auf den ersten Blick vielleicht interessant sein, doch stellen dann diese Yogalehrer/innen bald fest, dass sie mit diesem Zeugnis nicht sehr viel anfangen können. Zum einem fehlt ihnen natürlich Wissen und zum anderen können sie folgende Kriterien nicht erfüllen, die sie aufgrund der Statuten der jeweiligen Institute leider nicht mehr nachliefern können.
Für viele Yogalehrende ist es interessant dem BDY (Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland) beizutreten www.yoga.de
"Der BDY nimmt ausgebildete Yogalehrende - unabhängig von Tradition und Yogarichtung - als Mitglied auf." Hierzu ist eine Ausbildung von 500 UE über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahre notwendig (Stand Sept. 2016). Die Ausbildung von 500 UE muss kontinuierlich hintereinander erfolgt sein. Wird eine Zusatzausbildung nach einer längeren Pause angehängt, so kann diese Zusatzausbildung zu Ihrer Grundausbildung nicht dazu addiert werden, um vom BDY anerkannt zu werden. Auch können Ausbildungszeiten von verschiedenen Yogaschulen nicht zusammengezählt werden.
Falls Sie die Krankenkassenzulassung anstreben, so ist auch hierzu eine Ausbildung von 500 Stunden über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahre notwendig (Stand Sept. 2016). Die Ausbildung von 500 UE muss kontinuierlich hintereinander erfolgt sein. Wird eine Zusatzausbildung nach einer längeren Pause angehängt, so kann diese Zusatzausbildung zu Ihrer Grundausbildung nicht dazu addiert werden. Auch können die Ausbildungszeiten von verschiedenen Yogaschulen nicht zusammengezählt werden.

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt laufend Brunngasse 5
94032 Passau