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Bewerbungsmanagement

Gegenstand der Maßnahmen nach § 45 Absatz 1 Satz 1 SGB III sowie § 16 Absatz 1 SGB II ist die Konzeption und Durchführung Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt unter Einsatz verschiedenster Ansätze. Um eine marktnahe Schulung der Teilnehmer zu gewährleisten, können und sollen auch Kooperationsbetriebe beteiligt werden, in denen Teile - der Feststellung der beruflichen Kenntnisse, - der praktischen Kenntnisvermittlung und - Erprobung erfolgen. Diese Betriebe werden nach den individuellen Bedarfen der Teilnehmer vom Auftragnehmer akquiriert. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Auftragnehmer. Teile der Maßnahme, die bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen die Dauer von vier Wochen nicht übersteigen. Dabei sind ein flexibler Einstieg und eine auf die individuellen Belange der Teilnehmer abgestimmte Leistung sicher zu stellen. - Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Durch die Teilnahme an solchen Maßnahmen sollen Vermittlungshemmnisse festgestellt und durch Vermittlung bzw. Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten die Eingliederungsaussichten der Teilnehmer verbessert werden. Die Eigenbemühungen der Teilnehmer sollen gefordert und gefördert werden. Thematische Schwerpunkte:. Je nach Bewilligungsgrundlage /-vorschrift - Erprobung im Betrieb (kann und muss nicht) - Einführung in das Bewerbercenter - Eignungsfeststellung - Kenntnisvermittlung - Bewerbungscoaching (aktive Bewerbungsbemühungen und Eigenrecherche) - Erprobung im Betrieb (kann und muss nicht) - Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt - Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung - Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme - Heranführung der Teilnehmer an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt - Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - Heranführung an eine selbständige Tätigkeit Diese Maßnahmen können alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte berufliche Eingliederung erwerbs- fähiger Hilfebedürftiger in den ersten Arbeitsmarkt oder Ausbildungsmarkt gerichtet sind. Weitere Informationen auf unsere Webseite oder telefonisch unter: 08331 96165-10
Abschluß: Nicht relevant
Fördermöglichkeiten: Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Bedarfsträger zugewiesen. Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Ein Eintritt in die verschiedenen Maßnahmen ist zu jedem Maßnahmetag möglich.
Zielgruppe: Dieses Angebot richtet sich an Arbeitsuchende, Auszubildende / Jugendliche.
Kontakt: info.memmingen@daa.de

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
Beginnt laufend Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Bedarfsträger zugewiesen. Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Auftra Kohlschanzstraße 2-4
87700 Memmingen

Abschluß: Nicht relevant
Veranstaltungsstätte: Nebenstelle Memmingen
Fördermöglichkeiten: Die Teilnehmer werden ausschließlich vom Bedarfsträger zugewiesen. Bei der Auswahl der Teilnehmer steht dem Auftragnehmer kein Mitwirkungsrecht zu. Die Ablehnung eines Teilnehmers durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Ein Eintritt in die verschiedenen Maßnahmen ist zu jedem Maßnahmetag möglich.
Zielgruppe: Dieses Angebot richtet sich an Arbeitsuchende, Auszubildende / Jugendliche.
Kontakt: info.memmingen@daa.de
Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite.