Fortbildung zum gerichtlichen Verfahrenspfleger "Werdenfelser Weg"
mit den Erfindern des Werdenfelser Weges Dr. Sebastian Kirsch und Josef Wassermann
Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz zur Vermeidung von Automatismen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen. Er unterstützt die Einrichtungen bei Einführung bzw. Umsetzung von Alternativmaßnahmen. Der Verfahrenspfleger wird im betreuungsgerichtlichen Einzelauftrag als neutraler Interessensvertreter eines von einer Fixierung Bedrohten im Genehmigungsverfahren tätig. Eine Kombination von pflegefachlichem Wissen über Vermeidungsstrategien und juristischem Informationsstand über die rechtlichen Kriterien und kommunikativen vermittelnden Fähigkeiten ermöglicht den Verfahrenspflegern im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell einzuschätzen und Alternativen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen durchzudenken und anzuwenden.
Inhalte
- Einführung in das Konzept „Werdenfelser Weg"
- Rechtliche Grundlagen der Entscheidung bei Fixierungen, Haftungsfragen der Heime
- Aufgaben und Funktion eines Verfahrenspflegers: Handlungsabläufe, Rechtsmittel, Kommunikation und Mediation
- Pflegefachliche Zusammenhänge: Fixierungen und ihre Folgen für den Menschen
- Alternativkonzepte zu Fixierungen, Sturzprophylaxe
- Fallbeispiele
Aufgaben eines Verfahrenspflegers
- Pflegefachliche Gefahrenanalyse
- Kommunikation mit Pflegenden und Angehörigen
- Förderung der einzelfallbezogenen Handlungssicherheit der Einrichtungen bei vermeintlichen Haftungsängsten
- Zusammenarbeit mit dem örtlichen Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde und Erstellung von Abschlussberichten zur Vorbereitung der betreuungsgerichtlichen Entscheidung.
Zielgruppen
Pflegefachkräfte mit fachlicher oder leitender Zusatzqualifikation. Personen aus dem Tätigkeitsfeld mit juristischer, sozialer oder kaufmännischer Qualifikation und Interesse am Thema. Eine Bestellung als Verfahrenspfleger wird jedoch ohne Ausbildung und/oder Berufserfahrung als Pflegefachkraft nicht möglich sein. Es wird deshalb auch kein Zertifikat ausgehändigt, sondern eine Teilnahmebestätigung als Gasthörer.
Lernziele
Ziel ist eine gemeinsame Einschätzung, wie im konkreten Fall Verletzungsrisiken und andere Folgen einer Fixierung zu vermeiden sind. So sollen neben kurzfristigen Sicherheitsaspekten auch die Konsequenzen wie Verlust der Lebensqualität durch Fixierungen einbezogen werden.
Der Kurs befähigt die Teilnehmer zur freiberuflichen einzelfallbezogenen Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten, die sich am Werdenfelser Weg orientieren, siehe
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/gap/daten/02939/
Veranstaltungsort:
bbw Augsburg
Ulmer Straße 160
86156 Augsburg
Ansprechpartner:
Annika Gogg
0821 40802-119
annika.gogg@bbw.de
Zur Veranstaltung in unserem Webshop
Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz zur Vermeidung von Automatismen bei freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen. Er unterstützt die Einrichtungen bei Einführung bzw. Umsetzung von Alternativmaßnahmen. Der Verfahrenspfleger wird im betreuungsgerichtlichen Einzelauftrag als neutraler Interessensvertreter eines von einer Fixierung Bedrohten im Genehmigungsverfahren tätig. Eine Kombination von pflegefachlichem Wissen über Vermeidungsstrategien und juristischem Informationsstand über die rechtlichen Kriterien und kommunikativen vermittelnden Fähigkeiten ermöglicht den Verfahrenspflegern im gerichtlichen Auftrag jeden Fixierungsfall individuell einzuschätzen und Alternativen gemeinsam mit dem Heim und den Angehörigen durchzudenken und anzuwenden.
Inhalte
- Einführung in das Konzept „Werdenfelser Weg"
- Rechtliche Grundlagen der Entscheidung bei Fixierungen, Haftungsfragen der Heime
- Aufgaben und Funktion eines Verfahrenspflegers: Handlungsabläufe, Rechtsmittel, Kommunikation und Mediation
- Pflegefachliche Zusammenhänge: Fixierungen und ihre Folgen für den Menschen
- Alternativkonzepte zu Fixierungen, Sturzprophylaxe
- Fallbeispiele
Aufgaben eines Verfahrenspflegers
- Pflegefachliche Gefahrenanalyse
- Kommunikation mit Pflegenden und Angehörigen
- Förderung der einzelfallbezogenen Handlungssicherheit der Einrichtungen bei vermeintlichen Haftungsängsten
- Zusammenarbeit mit dem örtlichen Betreuungsgericht und der Betreuungsbehörde und Erstellung von Abschlussberichten zur Vorbereitung der betreuungsgerichtlichen Entscheidung.
Zielgruppen
Pflegefachkräfte mit fachlicher oder leitender Zusatzqualifikation. Personen aus dem Tätigkeitsfeld mit juristischer, sozialer oder kaufmännischer Qualifikation und Interesse am Thema. Eine Bestellung als Verfahrenspfleger wird jedoch ohne Ausbildung und/oder Berufserfahrung als Pflegefachkraft nicht möglich sein. Es wird deshalb auch kein Zertifikat ausgehändigt, sondern eine Teilnahmebestätigung als Gasthörer.
Lernziele
Ziel ist eine gemeinsame Einschätzung, wie im konkreten Fall Verletzungsrisiken und andere Folgen einer Fixierung zu vermeiden sind. So sollen neben kurzfristigen Sicherheitsaspekten auch die Konsequenzen wie Verlust der Lebensqualität durch Fixierungen einbezogen werden.
Der Kurs befähigt die Teilnehmer zur freiberuflichen einzelfallbezogenen Zusammenarbeit mit Betreuungsgerichten, die sich am Werdenfelser Weg orientieren, siehe
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/gap/daten/02939/
Veranstaltungsort:
bbw Augsburg
Ulmer Straße 160
86156 Augsburg
Ansprechpartner:
Annika Gogg
0821 40802-119
annika.gogg@bbw.de
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