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Betreuungskraft nach § 43b, 53c SGB XI - berufsbegleitende Weiterbildung

Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes werden für Menschen, die besondere Betreuung benötigen, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ergänzend zu den Pflegekräften Betreuungskräfte eingesetzt. Die Pflegekassen übernehmen - sofern die Kriterien erfüllt sind - auf Antrag die Kosten für diese zusätzlichen Betreuungskräfte.

Inhalte

Modul 1: 100 Unterrichtsstunden
- Kommunikation und Interaktion mit dementen Personen
- Kommunikation mit Angehörigen und im Team
- Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten
- Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation
- Aktivierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz
- Begleitung am Lebensende
- Umgang mit Stress und belastenden Situationen
- Erste Hilfe Kurs


Modul 2: Praktikum zwei Wochen
Zweiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft. Dabei werden praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz gesammelt.

Das Praktikum muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann zur besseren Vereinbarkeit mit beruflichen und familiären Pflichten auch aufgeteilt werden.


Modul 3: 60 Unterrichtsstunden
- Vertiefen der Kenntnisse
- Rechtskunde
- Hauswirtschaft und Ernährungslehre
- Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenz
- Bewegung für Menschen mit Demenz
- Zusammenarbeit mit allen an der Pflege Beteiligten


Zugangsvoraussetzung
40-stündiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vor Beginn der Weiterbildung.


Aufgaben der Betreuungskräfte
Motivierung und Aktivierung, Anleitung und Begleitung der zu betreuenden Personen zum Beispiel bei folgenden Alltagsaktivitäten:
- Lesen und Vorlesen
- Musik hören, musizieren, singen
- Kochen und backen
- Spazierengehen und Begleitung bei Ausflügen
- Bewegungsübungen
- Handwerkliches Arbeiten und leichte Gartenarbeiten


Lernziele
Unsere Qualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten Weiterbildung gemäß der Richtlinie nach § 53c SGB XI. Wir qualifizieren Sie fachlich fundiert und praxisnah mit vielen Übungen und Anregungen für den Job-Alltag, so dass Sie sowohl für ambulante Pflegedienste als auch in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sein können.


Abschluss / Zertifikat
bbw-Zertifikat: Betreuungskraft nach § 53c SGB XI


Methoden
Praxisübungen, Einzelarbeit, Gruppenübungen, Theorie


Zielgruppen
Teamfähige Personen mit Interesse an der Betreuung von älteren Menschen.


Veranstaltungsort:
bbw Augsburg
Ulmer Straße 160
86156 Augsburg


Ansprechpartner:
Annika Gogg
0821 40802-119
annika.gogg@bbw.de
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