Hier ausschließlich Berufspraktikum / Anerkennungsjahr: Ausbildung zum/zur staatl. ...
Sie können auch nur Ihr Berufspraktikum/Anerkennungsjahr bei uns absolvieren! Das Berufspraktikum ist das fünfte Jahr - das Anerkennungsjahr - der Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in. Die angehenden Erzieher/innen verbringen diesen letzten Teil der Ausbildung hauptsächlich in sozialpädagogischen Einrichtungen und erhalten in regelmäßigen Abständen Unterricht (120 UE) an der Fachakademie für Sozialpädagogik. Die Berufspraktikanten/innen werden in ihrer Handlungskompetenz so gestärkt und unterstützt, dass sie Strategien für ihr berufliches Handeln entwickeln und nutzen können, um so berufliche Praxis verantwortlich bewältigen und effektiv mitgestalten zu können. Mit dem erfolgreichen Absolvieren des Berufspraktikums wird der Berufsabschluss „Staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher" erworben.
Abschluß: sonstige Abschlussart, Teilnahmebescheinigung, Träger-Zertifikat;
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Zugangsvoraussetzungen für den Einstieg in das Anerkennungsjahr der Ausbildung zum/zur Erzieher/in sind zwei Studienjahre an einer Fachakademie für Sozialpädagogik zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in mit erfolgreichem Abschluss die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses - das nicht älter als drei Monate sein soll - und die Eignung für diesen Beruf ausweist Erweitertes Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll
Kontakt: fachakademie-in@bfz.de
Abschluß: sonstige Abschlussart, Teilnahmebescheinigung, Träger-Zertifikat;
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Zugangsvoraussetzungen für den Einstieg in das Anerkennungsjahr der Ausbildung zum/zur Erzieher/in sind zwei Studienjahre an einer Fachakademie für Sozialpädagogik zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in mit erfolgreichem Abschluss die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses - das nicht älter als drei Monate sein soll - und die Eignung für diesen Beruf ausweist Erweitertes Führungszeugnis, das zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate sein soll
Kontakt: fachakademie-in@bfz.de
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