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Einrichtungsleitung - Gesamtweiterbildung

Die Weiterbildung gliedert sich in folgende Module:Modul A: Soziale Führungsqualifikationen*Führungsethik*Kommunikation als Führungsaufgabe*Veränderungsmanagement*Personalführung*Konfliktmanagement*Moderation, Präsentation und Rhetorik*Kollegiale Beratung und Coaching*Teamentwicklung*Rollenkompetenz*Führen und Leiten in sozialen Dienstleistungsunternehmen*Strategisches ManagementModul B: Ökonomische Qualifikationen*Allgemeine Betriebswirtschaftslehre*Spezielle Betriebswirtschaftslehre*Controlling*Sozial- und Gesundheitsökonomie*Marketing und Öffentlichkeitsarbeit*Finanzierung und InvestitionModul C: Organisatorische Qualifikationen*Organisation und Netzwerkarbeit*Qualitätsmanagement*Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen*Personalmanagement*Beschwerdemanagement*SchnittstellenmanagementModul D: Strukturelle Qualifikationen*Angewandte Pflegewissenschaft*Allgemeines Recht*Sozialrecht*Betriebsbezogenes Recht*Arbeitsrecht*Sozialpolitik*GerontologieLernziele:Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung (ehem. Heimleitung/Heimleiter) hat das Ziel, Handlungskompetenz in folgenden Bereichen zu vermitteln:*Fachkompetenz: Die Teilnehmenden erwerben fachliches Wissen auf dem aktuellen Stand des Wissens im Heimmanagement.*Methodenkompetenz: Die Teilnehmenden werden darauf vorbereitet, erworbenes Wissen in ihrer beruflichen Praxis situationsadäquat einzusetzen*Soziale Kompetenz: Die Teilnehmenden werden darauf vorbereitet, in ihren Pflegeeinrichtungen fördernde Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen.*Persönlichkeitskompetenz: Die Teilnehmenden reflektieren eigene Einstellungen und Werthaltungen, um Leitungsanforderungen zu bewältigen.*Systemisch-ökologische Kompetenz: Die Teilnehmenden erkennen Zusammenhänge und Interdependenzen zwischen Leitungstätigkeiten und gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren.
Abschluß: Leiter/Leiterin von Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen
Voraussetzung: Zur Weiterbildung kann zugelassen werden, wer den Nachweis erbringt über *eine erfolgreich abgeschlossene, mind. dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen, *im kaufmännischen Bereich oder in der öffentlichen Verwaltung *oder ein abgeschlossenes Studium in diesen Bereichen.
Kontakt: biz.muenchen@ggsd .de

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