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Pflegesachverständige(r) und unabhängige(r) Gutachter(in) nach § 53b SGB X

Die Weiterbildung gliedert sich in folgende Themenbereiche:*System der Rechtsprechung in der BRD*Berufsbild des Sachverständigen (Rechte und Pflichten)- Rechtliche Grundlagen von Sozialrecht, Zivilrecht und Strafrecht*Gutachtenerstellung*Assessment und Klassifikation in der Begutachtung*Pflegewissenschaftliche Grundlagen*Formen der Berufsausübung*Methoden zur Erhebung von Daten und Informationen*PflegephilosophieDas Ziel der Weiterbildung ist, dass Sie*die Pflegebedürftigkeit oder den Grad der Behinderung adäquat einschätzen können,*die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Pflege und des Versorgungsprozesses beurteilen können,*die Qualität der Pflege bewerten können und*Gutachten für Gerichte und Leistungsträger und Gegengutachten, beispielsweise für Sozialgerichte und Stellungnahmen für den MDK erstellen können.
Abschluß: Pflegesachverständige/r und unabhängige/r Gutachter/in
Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft z.B. *als Altenpfleger/in, Krankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger, *Kinderkrankenschwester/-pfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger *Hebammen und *erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zur Leitung einer Station, Pflegeeinheit oder Pflegedienstes mit einem Stundenumfang von mindestens 460 Stunden oder *abgeschlossene Fachweiterbildung in der Gerontopsychiatrie oder *vergleichbare Fort- und Weiterbildungen (z.B. QM, Fachkrankenpflege, etc.) außerdem: *mindestens 5 Jahre Berufspraxis in der Pflege oder Betreuung *sowie der Nachweis von regelmäßigen pflegefachlichen Fortbildungen *über die Aufnahme entscheidet die Weiterbildungsleitung
Kontakt: bz.nuernberg@ggsd.de

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