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Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfter Wirtschaftsfachwirtin (IHK)

Lern- und Arbeitsmethodik Wirtschaftsbezogene Qualifikationen - Volks- und Betriebswirtschaft - Rechnungswesen - Recht und Steuern - Unternehmensführung Handlungsspezifische Qualifikationen - Betriebliches Management - Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen - Logistik - Marketing und Vertrieb - Führung und Zusammenarbeit
Abschluß: Fortbildungsprüfung Geprüfter Wirtschaftsfachwirt / Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Voraussetzung: Allgemeinbildung: Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Abschluss Berufsausbildung: Entsprechend den Voraussetzungen zur Anerkennung durch die zuständige IHK Berufspraxis: Entsprechend den Voraussetzungen zur Anerkennung durch die zuständige IHK Ausnahmeregelung: Zulassung erfolgt ausschließlich durch die IHK. Sonstige Bed.: Persönliches Beratungsgespräch Voraussetzungen: Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung in der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen : 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis**. Zulassungsvoraussetzungen zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“: 1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und 2. Im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis oder im Fall des Absatz 1 Nr. 2 bis 4 ein weiteres Jahr in der Berufspraxis
Kontakt: andreas.furkert@dekra.com

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