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Handelsfachwirt IHK (m/w/d)

Ein Handelsfachwirt IHK organisiert und überwacht Arbeitsprozesse im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Er plant, koordiniert, steuert und kontrolliert handelsspezifische Geschäftsprozesse, vor allem in den betrieblichen Funktionsbereichen Ein- und Verkauf, Marketing und Vertrieb, Logistik oder Personal. Er erledigt Aufgaben im Rechnungswesen und bereitet Entscheidungen für die Geschäftsleitung vor. In seinem jeweiligen Verantwortungsbereich führt er Mitarbeiter, fördert deren berufliche Entwicklung und Weiterbildung, organisiert die Berufsausbildung und führt sie durch. In der Beschaffung und Logistik führt er beispielsweise Einkaufsverhandlungen mit Lieferanten und sorgt dafür, dass Waren sachgerecht und wirtschaftlich transportiert und gelagert werden. Im Marketing entwickelt er Werbe­- und Marketingmaßnahmen, setzt sie um und kontrolliert, ob angestrebte Ziele, etwa eine Umsatzsteigerung, damit erreicht werden konnten. Er wirkt mit bei der Gestaltung des Sortiments und der Vertriebsprozesse. In der Personalwirtschaft erstellt er z.B. Dienstpläne und übernimmt Aufgaben in den Bereichen Personalplanung, -beschaffung sowie -verwaltung. Ein Handelsfachwirt IHK findet nach Abschluss der Weiterbildung in Einzelhandels- sowie Groß- und Außenhandelsunternehmen, weiterhin in Handel treibenden Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche Beschäftigung. Die Weiterbildung wird nur in Vollzeit angeboten. Die Weiterbildungs-Prüfung findet bei der IHK statt.

Zielgruppe
Mitarbeiter (m/w/d) aus dem Bereich Handel, Verkäufer (m/w/d), Fachlageristen (m/w/d) oder Mitarbeiter (m/w/d), die in einem kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf tätig sind.

Voraussetzungen
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel oder eine abgeschlossene Ausbildung als Verkäufer (m/w/d), Fachlagerist (m/w/d) oder in einem anerkannten dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Ausbildungsberuf jeweils in Verbindung mit einer entsprechenden einschlägigen Berufstätigkeit
Auch mit dem Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufspraxis ist eine Zulassung möglich
Alternativ kann man zum Beispiel mit einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufstätigkeit zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden
Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft/Recht und Rechnen/Mathematik sind von Vorteil


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