Betreuungskraft nach §53c ,SGB XI
Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes können für Menschen, die besondere Betreuung benötigen, in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen Betreuungsassistenten eingestellt werden. Die Pflegekassen übernehmen - sofern die Kriterien erfüllt sind - künftig auf Antrag die Kosten für eine zusätzliche Betreuungskraft. Unsere Qualifizierung zum Betreuungsassistent entspricht vollumfänglich der Betreuungskräfterichtlinie nach § 53c Abs. 3 SGB XI. Inhalte: Kommunikation und Interaktion mit dementen Personen, Demenzerkrankungen Pflege und Pflegedokumentation Erste Hilfe Vertiefen der Kenntnisse Rechtskunde Hauswirtschaft und Ernährungslehre Freizeitgestaltung und Bewegung für Menschen mit Demenz Zusammenarbeit mit allen an der Pflege Beteiligten
Abschluß: Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Jobcenter/Optionskommune, Knappschaft Bahn See, Renten- und Unfallversicherungsträger, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten, Transfergesellschaften
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Es ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss nötig Persönliche Eignung und Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen 40 Stunden Praktikum vor Lehrgangsbeginn
Kontakt: angela.richter2@bfz.de
Abschluß: Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Jobcenter/Optionskommune, Knappschaft Bahn See, Renten- und Unfallversicherungsträger, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten, Transfergesellschaften
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Es ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss nötig Persönliche Eignung und Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen 40 Stunden Praktikum vor Lehrgangsbeginn
Kontakt: angela.richter2@bfz.de
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