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Betreuungskraft nach §53c SGB XI

Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes können für Menschen, die besondere Betreuung benötigen, in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen Betreuungskräfte eingestellt werden. Die Pflegekassen übernehmen - sofern die Kriterien erfüllt sind - künftig auf Antrag die Kosten für eine zusätzliche Betreuungskraft. Unsere Qualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten beruflichen Qualifikation gemäß der Betreuungskräfterichtlinie nach § 53c SGB XI. Kommunikation und Interaktion mit dementen Personen, Demenzerkrankungen Pflege und Pflegedokumentation Erste Hilfe Vertiefen der Kenntnisse Rechtskunde Hauswirtschaft und Ernährungslehre Freizeitgestaltung und Bewegung für Menschen mit Demenz Zusammenarbeit mit allen an der Pflege Beteiligten
Abschluß: Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Jobcenter/Optionskommune, Knappschaft Bahn See, Renten- und Unfallversicherungsträger, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten, Transfergesellschaften
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss nötig persönliche Eignung und Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen 40-stündiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vor Lehrgangsbeginn
Kontakt: benjamin.schroeder@bfz.de

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