Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (IHK)
Im Lehrgang werden Ihnen die vielfältigen Aufgaben im Verkehrsgewerbe aufgezeigt. Außerdem entwickeln Sie Strategien, bisherige Arbeitsabläufe besser zu bewältigen und schärfen Ihr Verständnis für die Zusammenhänge in der Verkehrswirtschaft. Sie verfügen bereits über praktische Erfahrung im Bereich Transport, Verkehr und Logistik, die durch diese Weiterbildung systematisch ergänzt und vertieft wird. Ihre künftigen fachlichen Aufgaben beinhalten die Fähigkeit, eigenständig und verantwortlich die Leistungserstellung zu planen und zu steuern. Dazu gehört die Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen. Inhalte Betriebswirtschaftliche Steuerung Kosten- und Leistungsrechnung Personalwirtschaft Recht und Haftung Verkehrswirtschaft in der Volkswirtschaft Strukturen und Leistungserstellung der Verkehrsunternehmen/ Logistik Außenwirtschaft Verkehrsdienstleistungen Verträge und Versicherungen in Güterverkehr und Logistik Standort-/Marktanalyse und Entwicklung von Produkten für Dienstleistungsunternehmen in Güterverkehr und Logistik Leistungserstellung und Auftragsabwicklung in Güterverkehr und Logistik Anwendung und Einsatz der Marketinginstrumente in Güterverkehr und Logistik Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement in Güterverkehr und Logistik Unternehmensziele und Unternehmensorganisation Führung, Kommunikation und Kooperation
Abschluß: IHK-Fortbildungsabschluss, Prüfung vor der zuständigen Kammer;
Fördermöglichkeiten: Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist 2. Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben der Güterverkehrs- und Logistikdienstleistung haben. 3. Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Kontakt: irene.mielke-zehe@bbw.de
Abschluß: IHK-Fortbildungsabschluss, Prüfung vor der zuständigen Kammer;
Fördermöglichkeiten: Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: 1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist 2. Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben der Güterverkehrs- und Logistikdienstleistung haben. 3. Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Kontakt: irene.mielke-zehe@bbw.de
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