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Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung

Die Weiterbildung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der AV PfleWoqG vom 27.07.2011 soll das dem aktuellen Stand entsprechende Wissen für die Arbeit mit gerontopsychiatrisch erkrankten Menschen vermitteln. Sie werden befähigt, das erworbene Wissen situationsgerecht in der Praxis anzuwenden, sich fachübergreifend zu vernetzen und in fachlicher Hinsicht Koordinierungsaufgaben zu übernehmen. In Pflegeeinrichtungen nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der alten Menschen, die an einer Demenz leiden, ständig zu. Die Pflege und Betreuung dieser bedürftigen Personen ist äußerst anspruchsvoll und erfordert deshalb eine besondere Qualifizierung. Während Ihrer Weiterbildung werden Sie von erfahrenen Seminarleitungen begleitet. Persönliche Beratung und Betreuung in fachlichen und praktischen Fragen zeichnet unsere Seminarbetreuung aus. Inhalte Modul A: Gerontopsychiatrische Betreuungs-Qualifikationen (216 UE) Medizinisch-pflegerische Kompetenz Spezielle Pflegeanforderungen und Assessment Grundlagen der Betreuungskompetenz Spezielle Betreuungsanforderungen Beziehungsgestaltung Rollenkompetenz Modul B: Organisatorische Qualifikationen (112 UE) Organisation von Betreuung und Pflege Qualitätsmanagement Veränderungs-Management Modul C: Beratungs-Qualifikationen (128 UE) Pflegeberatung und Vernetzung Kommunikation und Gesprächsführung Planung und Gestaltung des Anleitungsprozesses Kollegiale Beratung Modul D: Strukturelle Qualifikationen (104 UE) Angewandte Pflege- und Bezugswissenschaften Ethik Recht und Politik Praktikum im Umfang von 40 Stunden. Prüfung Jedes Modul wird mit einer Fallbearbeitung abgeschlossen. Die Abschlussprüfung besteht aus einer Projektarbeit und einem Abschlusskolloquium.
Abschluß: sonstige Abschlussart, Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium verfügt und als Fachkraft der Pflege nach § 16 Abs.2 Satz 1 tätig ist oder nach der nach §16 Abs.2 Satz 2 erlassenen Verwaltungsvorschrift für Fachkräfte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gleichgestellt ist, wie zum Beispiel Fachkräfte der Therapie und der sozialen Betreuung.
Kontakt: joern.fleischer@bbw .de

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