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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

zur BG Vorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" nach DGUV 303-001 (bisher BGG 944) In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) wird gefordert, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Personen erforderlich, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen. Die Rahmenbedingungen der hierzu entwickelten „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" sind in den Durchführungsanweisungen aufgenommen und inhaltlich in der DGUV 303-001(Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlage und Betriebsmittel" (BGV A2, VBG 4) (bisher BGG 944) definiert. Dieses Seminar ermöglicht Teilnehmern sich die notwendigen Kenntnisse in 10 Tagen (Vollzeit) oder an 16 Tagen (Berufsbegleitend) anzueignen: Grundlagen der Elektrotechnik Gefahren und Wirkung des elektrischen Stromes Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren Prüfungen der Schutzmaßnahmen Maßnahmen zur Unfallverhütung Grundlagen erste Hilfe Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung) Fach- und betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen Das Seminar Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) wird in den ersten 27 UE der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (E-FKffT) durchgeführt. Nach der abschließenden Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat.
Abschluß: Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Zielgruppe: EVERYONE
Kontakt: alfons.schwerdtel@bbw.de

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