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Datenschutz im Gesundheitswesen

"Im Mai 2018 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG alt) vom 14. Januar 2003 trat gleichzeitig außer Kraft und wird durch das BDSG neu ersetzt." Im Gesundheitswesen arbeiten Sie täglich mit höchst vertraulichen Informationen. Die EU-Datenschutzverordnung zwingt Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste dazu, bereits bei der Datenerhebung für Sicherheit zu sorgen. In dieser Weiterbildung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen im Datenschutzrecht sowie konkrete Vorbereitungsmaßnahmen zur richtigen Umsetzung der Verordnung. Zielsetzung Datenschutzgesetze, bereichsspezifische Datenschutznormen und die Anforderungen der Schweigepflicht fordern einen effektiven und nachhaltigen Schutz der Kundendaten, der durch die Einrichtung organisiert werden muss. Bereits kleine Unachtsamkeiten und Unwissenheit, z. B. bei der Entsorgung personenbezogener Daten, können zu einem massiven Vertrauensverlust und rechtlichen Konsequenzen führen. Ziel der Weiterbildung ist es, Sie mit den relevanten Inhalten, Instrumenten und Methoden des Datenschutzes vertraut zu machen und Sie so zu Datenschutzbeauftragten zu qualifizieren. Inhalte Rechtliche Grundlagen und Anforderungen Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und neues Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz (DSAnpUG) Organisation des Datenschutzes in der Einrichtung Anforderungen an eine aktuelle Datenschutzdokumentation Delegation und Bestellungspflicht zum Datenschutzbeauftragten Typische Mängel und Fallstricke bei der Umsetzung
Abschluß: Teilnahmebescheinigung, Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung:  
Kontakt: helga.wunderlich@bfz .de

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