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Berater/in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§132g SGB ...

Der Gesetzgeber hat mit dem Hospiz- und Palliativgesetz die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase eingeführt.Für die Einrichtungen hat das den Vorteil, dass sie diese Beratungsleistung und die Dokumentation des Gespräches abrechnen können. Damit wird gewährleistet, dass alle Personen den Willen des Betroffenen kennen und entsprechend handeln können.Voraussetzung dafür ist ein geschulter Berater. Mit der Weiterbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das den Einrichtungen die Abrechnung mit den Krankenkassen ermöglicht. - Einführung in die "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" -Medizinisch-pflegerische Sachverhalte -Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen -Kommunikation in Beratungsgesprächen -Implementierung und Umsetzung in der Praxis -Simulation in kleingruppen -Dokumentation und Vernetzung
Abschluß: Teilnahmebescheinigung, Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Pflegefachkräfte, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Erzieher, Ärzte, Sozial-und Geisteswissenschaftler, Erziehungswissenschaftler, Psychologen, Theologen, Sozialarbeiter
Kontakt: annika.gogg@bbw.de

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