Maschinen- und Anlagenführer/in (IHK)
Ziel ist eine passgenaue Qualifizierung, die mit der externen IHK-Prüfung abschließt. Die Inhalte der Weiterbildung sind auf die Prüfung ausgerichtet und garantieren einen kompletten Überblick über die gesamten Prüfungsthemen. An die Präsenzphasen schließen sich individuelle Selbstlernphasen an, in denen die Teilnehmer den Stoff selbständig wiederholen und erarbeiten. Inhalte ▪ Wirtschafts- und Sozialkunde ▪ Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz ▪ Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebsund Hilfsstoffen ▪ Technische Kommunikation ▪ Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen ▪ Branchenspezifische Fertigungstechniken ▪ Steuerungs- und Regelungstechnik ▪ Messen, Prüfen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen ▪ Prüfungsvorbereitung
Abschluß: Prüfung vor der zuständigen Kammer;
Fördermöglichkeiten: Arbeitsagentur, Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Jobcenter/Optionskommune, Renten- und Unfallversicherungsträger, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten, Transfergesellschaften
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Gemäß den Prüfungskriterien der IHK müssen für den Abschluss „Maschinen- und Anlagenführer/-in (IHK)“ mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im metall- und kunststoffverarbeitenden Bereich zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung nachgewiesen werden. Als Nachweise dienen Arbeitszeugnisse und/oder weitere Bescheinigungen des Arbeitgebers.
Kontakt: harald.kueppers@bbw.de
Abschluß: Prüfung vor der zuständigen Kammer;
Fördermöglichkeiten: Arbeitsagentur, Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Jobcenter/Optionskommune, Renten- und Unfallversicherungsträger, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten, Transfergesellschaften
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Gemäß den Prüfungskriterien der IHK müssen für den Abschluss „Maschinen- und Anlagenführer/-in (IHK)“ mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im metall- und kunststoffverarbeitenden Bereich zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung nachgewiesen werden. Als Nachweise dienen Arbeitszeugnisse und/oder weitere Bescheinigungen des Arbeitgebers.
Kontakt: harald.kueppers@bbw.de
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