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Betreuungskraft nach § 53c SGB XI

Im Rahmen des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes können für Menschen, die besondere Betreuung benötigen, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Betreuungskräfte eingestellt werden. Die Pflegekassen übernehmen - sofern die Kriterien erfüllt sind - auf Antrag die Kosten für eine zusätzliche Betreuungskraft. Zielsetzung Unsere Qualifizierung zur Betreuungskraft entspricht vollumfänglich der anerkannten Weiterbildung gemäß der Richtlinie nach § 53c SGB XI. Aufgaben der Betreuungskräfte Motivierung und Aktivierung der Betreuungspersonen Anleitung und Begleitung der Betreuungspersonen bei zum Beispiel folgenden Alltagsaktivitäten: Lesen und Vorlesen Musik hören, musizieren, singen Kochen und backen Spaziergänge und Ausflüge Bewegungsübungen und Tanzen in der Gruppe Fotoalben anschauen Handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten Inhalte Modul 1: 100 Unterrichtsstunden Kommunikation und Interaktion mit dementen Personen Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrankheiten (Diabetes, degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Behandlungsmöglichkeiten) Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation (Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Umgang mit Inkontinenz, Schmerzen und Wunden usw.) Erste Hilfe Kurs Modul 2: 80 Stunden Praktikum in einer Pflegeeinrichtung unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Personenkreises erfahrenen Pflegefachkraft. Dabei werden praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz gesammelt. Modul 3: 60 Unterrichtsstunden Vertiefen der Kenntnisse Rechtskunde (Grundkenntnisse Haftungsrecht, Betreuungsrecht, Schweigepflicht und Datenschutz, Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen) Hauswirtschaft und Ernährungslehre Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenz Bewegung für Menschen mit ...
Abschluß: Träger-Zertifikat;
Fördermöglichkeiten: Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Interesse an der Arbeit mit älteren Menschen Teamfähigkeit 40-stündiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vor Lehrgangsbeginn Es ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss notwendig. Teilnehmer ohne Erfahrung in diesem Bereich müssen jedoch vor Kursbeginn ein 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer voll- oder teilstationären Einrichtung absolvieren.
Kontakt: suzan.tiedemann@bbw.de

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