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Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Der Lehrgang zum/zur Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) vermittelt Ihnen nicht nur Fachkenntnisse in der Gesundheits- und Sozialpolitik, dem Sozialmarketing und der Sozialgesetzgebung. Vielmehr vertiefen Sie auch Ihr betriebswirtschaftliches, volkswirtschaftliches und rechtliches Know-how. Daher können Sie zukünftig anspruchsvolle Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen: Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Unternehmensziele und arbeitsrechtlicher Vorschriften führen Qualifizierte kaufmännische Sachaufgaben ausführen und bei Aus- und Weiterbildung mitwirken regionale, nationale und internationale Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf erkennen und beurteilen Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen vermittelt kaufmännische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Diese ermöglichen Ihnen Betriebsabläufe in ihrer Gesamtheit sowie Zusammenhänge betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Fragen zu erkennen, um diese zu beurteilen und umzusetzen. Inhalte Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse Steuern von Qualitätsmanagementprozessen Gestalten von Schnittstellen und Projekten Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Führen und Entwickeln von Personal Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Dieser Lehrgang ist unter der Nummer 583412 bei der ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht) als Fernlehrgang zugelassen. Lehrgangsziel Der Lehrgang bereitet Sie optimal auf die IHK-Prüfung vor. Nach bestandener Prüfung eröffnen sich Ihnen gute berufliche Entwicklungsperspektiven in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Durchführung Dieser Lehrgang wird als Kombinationsstudium durchgeführt. Er besteht aus einem Heimstudium, in dem das Grundwissen mit umfassenden und gut aufbereiteten Studienheften von Ihnen erarbeitet wird sowie aus ...
Abschluß: IHK-Fortbildungsabschluss, Prüfung vor der zuständigen Kammer, Träger-Zertifikat;
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis ohne Ausbildungsberuf eine mindestens fünfjährige Berufspraxis Die Weiterbildung zum Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen richtet sich an Interessenten mit mehrjähriger Berufserfahrung im sozialen, medizinischen, pflegerischen oder helfenden Arbeitsfeld, die sich für die Übernahme von Leitungsaufgaben qualifizieren möchten. Die Prüfungszulassung erfolgt durch die IHK Schwaben. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen können bei uns erfragt und angefordert werden und sind auch auf unserer Internetseite nachzulesen.
Kontakt: tiedemann.suzan@ubo.bbw.de

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