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Ausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegehelfer/-in

Berufsbild Der/ die Heilerziehungspflegehelfer/-in arbeitet mit Menschen aller Altersstufen und Schweregrade der Behinderung. Da der/ die Heilerziehungspflegehelfer/-in dem Menschen mit Behinderung als Bezugsperson am Nächsten steht, beinhaltet dies die Sorge für das leibliche Wohl, die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung der Gemeinschaftsfähigkeit. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer Atmosphäre der Geborgenheit sowie des sich Wohl- und Sicher-Fühlens. Ziel der Tätigkeit des/ der Heilerziehungspflegehelfers/-in soll es sein, den Menschen mit Behinderung zur größtmöglichen Selbstständigkeit, Lebenserfüllung und Teilhabe in der Gesellschaft zu führen. Arbeitsfelder Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung Heimat, Ausbildung, Arbeit und spezielle therapeutische Hilfen finden Betreute Wohngruppen und andere Wohnformen Psychiatrische Einrichtungen Reha-Zentren für unfallgeschädigte und psychisch kranke Menschen Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Werkstätten für behinderte Menschen Integrative Kindergärten, Frühförderung Heilpädagogische Tagesstätten Heilpädagogische Kinder- und Jugendheime Ausbildungsinhalte Unterricht wird erteilt in folgenden Fächern: Deutsch, Sozialkunde, Englisch, Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie, Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre, Berufs- und Rechtskunde, Übungen zur Religionspädagogik, Praxis- und Methodenlehre mit Kommunikation, Lebensraumgestaltung und Pflege. Die Praxis der Heilerziehungspflege wird überwiegend in den Ausbildungsbetrieben abgeleistet. Die Ausbildung dauert ein Jahr und findet berufsbegleitend statt. Der Unterricht findet in der Schule statt, der praktische Teil in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung (zwei Tage Schule - zwei bis drei Tage Praxis). Eine Ausbildungsvergütung wird durch die Praxisstelle bezahlt. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/-er ...
Abschluß: Prüfung vor der zuständigen Kammer;
Fördermöglichkeiten: Die Maßnahme ist zertifiziert. Eine Förderung mit Gutschein ist möglich.
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer. (Ist dieser Berufsabschluss nicht für die Heilerziehungspflege förderlich, muss noch eine einjährige Tätigkeit in einem für die Heilerziehungspflege förderlichen Aufgabengebiet nachweisbar sein) oder eine mindestens 2-jährige berufliche Tätigkeit in einem für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlichen Aufgabengebiet. Bei Fachabitur genügt ein 1-jähriges Praktikum oder die 4-jährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes
Kontakt: beuchel.marion@ubo.bfz.de

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